Beide Wirkstoffe dürfen nach dem geltenden EU-Kosmetikrecht mit bestimmten Einschränkungen bezüglich Höchstkonzentration und Anwendungsbereich verwendet werden, so Rauch-Kallat. Sie appellierte an die Hersteller, "sich ihrer Verantwortung gegenüber den Verbrauchern bewusst zu werden" und die Empfehlungen vom wissenschaftlichen Ausschuss der EU (SCCNFP) schon zu befolgen, bevor sie eine gesetzliche Verpflichtung sind.
Ökologie
Einsatz von Desinfektions- und Konservierungsmitteln wird überprüft
Empfehlungen des wissenschaftlichen EU-Ausschusses müssen befolgt werden
Wien - Einsatz und Konzentration des Desinfektionsmittels
Triclosan und des Konservierungemittels Methyldibromo Glutaronitril
(MDG) in kosmetischen Mitteln und Babycremes werden nun kontrolliert.
Die Experten der Lebensmittelagentur sind von Gesundheitsministerin
Maria Rauch-Kallat (V) angewiesen worden, genau zu prüfen, hieß es
am Mittwoch in einer Aussendung.
Die von Greenpeace zitierten Studienergebnisse seien allerdings
von keiner international anerkannten Institution bestätigt worden,
erklärte die Gesundheitsministerin. So bestehe laut SCCNFP keine
Notwendigkeit für die Festlegung neuer Höchstmengen für Triclosan.
Das Konservierungsmittels MDGN sollte wegen des Risikos,
Kontaktallergien auszulösen, auf "rinse off"-Produkte wie Shampoos
oder Duschgels beschränkt werden. (APA)