Wien - Einsatz und Konzentration des Desinfektionsmittels Triclosan und des Konservierungemittels Methyldibromo Glutaronitril (MDG) in kosmetischen Mitteln und Babycremes werden nun kontrolliert. Die Experten der Lebensmittelagentur sind von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) angewiesen worden, genau zu prüfen, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung.

Beide Wirkstoffe dürfen nach dem geltenden EU-Kosmetikrecht mit bestimmten Einschränkungen bezüglich Höchstkonzentration und Anwendungsbereich verwendet werden, so Rauch-Kallat. Sie appellierte an die Hersteller, "sich ihrer Verantwortung gegenüber den Verbrauchern bewusst zu werden" und die Empfehlungen vom wissenschaftlichen Ausschuss der EU (SCCNFP) schon zu befolgen, bevor sie eine gesetzliche Verpflichtung sind.

Die von Greenpeace zitierten Studienergebnisse seien allerdings von keiner international anerkannten Institution bestätigt worden, erklärte die Gesundheitsministerin. So bestehe laut SCCNFP keine Notwendigkeit für die Festlegung neuer Höchstmengen für Triclosan. Das Konservierungsmittels MDGN sollte wegen des Risikos, Kontaktallergien auszulösen, auf "rinse off"-Produkte wie Shampoos oder Duschgels beschränkt werden. (APA)