Casablanca/Madrid - Dreimal lebenslang, Haftstrafen von drei Monaten bis zwanzig Jahre, ein Freispruch: Die Richter in Casablanca gaben am Donnerstag beim Urteil gegen 34 radikale Islamisten dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf zwölf Todesstrafen nicht statt. Den Verurteilten wird vorgeworfen, zu den Salafistischen Gruppen zu gehören, denen die Attentate gegen westliche und jüdische Einrichtungen vom 16. Mai in Casablanca zugeschrieben werden. Damals wurden 45 Menschen getötet.

Unter den Verurteilten befinden sich mit Abdelaziz Ichu ein Spanier (drei Monate) und mit Pierre Robert ein Franzose. Robert (31), zu lebenslang verurteilt, wurde für schuldig befunden, drei verschiedene Terrorzellen geleitet zu haben und das Bindeglied der marokkanischen Salafisten zu Al-Kaida gewesen zu sein. Das Gericht sah als erwiesen an, dass der in Afghanistan ausgebildete Robert, genannt Abou Abderraman, Anschläge auf Tourismuszentren in Marokko vorbereitete.

Er selbst hatte dies in langen Verhören gestanden. Vor Gericht widerrief er all seine Aussagen. Er sei gefoltert und vergewaltigt worden, warf er den Untersuchungsbeamten vor. Am meisten überraschte Robert mit der Behauptung er habe mehrmals im Auftrage des französischen Geheimdienstes gearbeitet.

Die Urteile von Casablanca können als ausgesprochen milde gelten, in den vergangenen Monaten wurde insgesamt 14-mal die Todesstrafe gegen Islamisten verhängt.(DER STANDARD, Printausgabe, 20./21.9.2003)