Grundsätzlich meint er, "würde es eine sachlich nicht zu rechtfertigende Bevorzugung der ÖBB-Mitarbeiter bedeuten, wären Arbeitsverträge, für deren finanzielle Effekte der Steuerzahler aufkommen muss, völlig immun gegenüber gesetzlichen Eingriffen". Derartige Eingriffe seien nach Meinung von Verfassungsexperten gerechtfertigt, wenn sie im Rahmen der verfassungsrechtlichen Schranken, also bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses und unter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Vertrauensschutzes erfolgen.
Zweifel werden ernst genommen
Die Rechtfertigungsgründe seien bei dem vorliegenden Entwurf an und für sich ausreichend berücksichtigt worden. Sollten im Begutachtungsverfahren aber berechtigte Zweifel vorgebracht werden, werde diesen in der Regierungsvorlage zweifellos Rechnung getragen werden, erklärte Kukacka.
Wann der Reformentwurf gemeinsam mit der geplanten Bahn-Strukturreform in Begutachtung gehen wird, steht noch nicht fest. Verkehrsminister Hubert Gorbach (F) hatte die Einleitung der Begutachtung von einer Klärung der künftigen Bahnfinanzierung mit Finanzminister Karl-Heinz Grasser abhängig gemacht. Gespräche am Donnerstag hatten noch kein endgültiges Ergebnis gebracht.
Paket " "im Großen und Ganzen fertig"
Im Staatssekretariat betonte man am Freitag , man hoffe, dass die Entwürfe "sehr bald in Begutachtung gehen werden". Das "Paket" sei "im Großen und Ganzen fertig". Details müssten noch mit dem Finanzminister geklärt werden. Der Ball liege jedoch bei Verkehrsminister Gorbach, heißt es aus dem Staatssekretariat.