Nach dem am 1. Juli 2002 in Kraft getretenen Gesetz wurde das Mindestalter für Immigranten, die ihre im Ausland lebenden Ehepartner zu sich holen wollten, von 18 auf 24 Jahre erhöht. Es betraf unter anderem Dänen, die im Ausland arbeiteten oder die Schule besuchten und dort heirateten. Laut Haarder sollen künftig alle Dänen, die seit 1975 die dänische Staatsbürgerschaft besitzen, mit ihren ausländischen Ehepartnern nach Dänemark zurückkehren können. Außerdem sollen Dänen ausländischer Herkunft, die seit mindestens 28 Jahren ständig in Dänemark leben, ausländische Ehepartner zu sich holen können.
Die Neuregelung soll noch bis Jahresende im Parlament eingebracht werden, wie der Minister sagte. Die oppositionellen Sozialdemokraten und die rechte Volkspartei hätten bereits ihre Zustimmung signalisiert. Nach dem verschärften Einwanderungsrecht werden nur noch solche Flüchtlinge anerkannt, die wegen ihrer Hautfarbe, Religion oder politischen Überzeugung verfolgt werden. Außerdem erhalten sie erst nach sieben statt drei Jahren ein dauerhaftes Bleiberecht. Die Zahl der Asylsuchenden ist seit der Neuregelung um die Hälfte auf etwas mehr als 6.000 zurückgegangen.