Klagenfurt - Wegen Verstoßens gegen Par. 3g des Verbotsgesetzes (Wiederbetätigung) mussten sich am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt zwei junge Männer aus der Landeshauptstadt vor den Geschworenen verantworten.

Beide Angeklagten wurden von den Geschworenen der Wiederbetätigung schuldig erkannt. Der 17-jährige Schüler wurde zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt, er nahm an. Der 23-jährige Installateur erhielt 15 Monate, davon drei Monate unbedingt. Er erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

Geständig

Der 17-jähriger Schüler war geständig, via Internet und E-Mail NS-Gedankengut und NS-Parolen verschickt zu haben. Außerdem gab er zu, eine CD-Rom mit u.a. der Darstellung einer Dose Zyklon-B-Giftgas, Tätowierungen des Reichsadlers mit einem Hakenkreuz und einem Bildnis von Adolf Hitler besessen zu haben sowie den Deutschen Gruß und "Heil Hitler" verwendet zu haben. Weiters wurde ihm der Besitz von Kinderpornos angelastet. Auch dazu war der junge Mann geständig.

"Nicht schuldig"

Der 23 Jahre alte Installateur bekannte sich hingegen nicht schuldig. Er stritt vor allem ab, die CD-Rom an den Schüler weiter gegeben und Kassetten mit "einschlägigem Liedgut" im Internet feilgeboten zu haben. Er sprach von einer "Legerpartie" seitens der Mutter des Mitangeklagten.

Autounfall

Auf die beiden Klagenfurter war man gestoßen, weil der Ältere in Salzburg in einen Autounfall verwickelt war. Dabei wurden im Fahrzeug CD-Rom und Kassetten aufgefunden. Außerdem beschimpfte er die erhebenden Gendarmen mit "Heil Hitler" und "Judenschweine". "Ich habe mich geärgert, weil sie mir den Führerschein abgenommen haben", verantwortete sich der Installateur gegenüber den vorsitzenden Richter Michael Schofnegger. Der Neonazi-Szene will er nicht angehört haben: "Mich hat das Dritte Reich nie interessiert." Staatsanwalt Emmerich Plach hielt ihm jedoch entgegen, vor fünf Jahren wegen schwerer Sachbeschädigung (u.a. NS-Parolen) verurteilt worden zu sein. Außerdem laufe gegen den Angeklagten ein weiteres Ermittlungsverfahren, weil in seiner Wohnung "Sieg heil" und "Heil Hitler" geschrien worden sei, teilte der Ankläger mit.

Szene

Der Schüler sagte, er sei mit 14 Jahren in die "Szene" gekommen. Er hatte als "Ernestus 1488" im Internet gechattet und gab zu, dass "14" für "14 Words" (in Neonazi-Kreisen bekannter rassistischer Code, Anm.) und "88" für "Heil Hitler" stehe. "Inzwischen habe ich eine eigene, nämlich objektivere und damit andere Meinung über die damalige Zeit", teilte er mit. Weil er ausgestiegen sei, sei er niedergeschlagen worden und erst vor einem Monat wieder bedroht worden.

Chefinspektor Franz Knapp von der Klagenfurter Staatspolizei sagte als Zeuge aus, der Installateur sei "amtsbekannt". Gegen ihn sei erneut ein Verfahren anhängig. (APA)