Linz - Nach "Scheißneger" darf man in Oberösterreich auch gefahrlos "Scheißpolizist" zu einem Exekutivbeamten sagen. Zu dieser Erkenntnis führte im August der Selbstversuch eines 56-jährigen Rohrbachers. Er hatte allerdings mit erstaunlichen Problemen zu kämpfen, seine Beleidigung überhaupt anzubringen.

Die Vorgeschichte: Wie DER STANDARD berichtete, wurde im Sommer in Linz ein Verfahren gegen einen Revierinspektor eingestellt, der einen gebürtigen Kongolesen bei einer Verkehrskontrolle vor Zeugen mit "Scheißneger" tituliert hatte. Begründung der Gerichte: Die Menschenwürde sei dadurch nicht verletzt worden, daher müsse der Staatsanwalt nicht selbstständig tätig werden. Falls der Betroffene sich in seiner Ehre verletzt fühlt, müsse er privat klagen.

Herrn Bernhard H. aus Rohrbach schien diese Erklärung etwas seltsam, daher startete er seinen Selbstversuch. Am 16. August erschien er gegen elf Uhr auf dem Gendarmerieposten seiner Heimatgemeinde. Beim zuständigen Wachebeamten ersuchte er um eine Anzeige gegen sich, wie H. in einem Gedächtnisprotokoll festgehalten hat. Auf die exekutive Frage nach dem Grund "sagte ich, dass ich ihn jetzt sogleich einen ,Scheißpolizisten' nennen würde".

Der Beamte erkannte den Zusammenhang mit dem Linzer Urteil und verwies an den stellvertretenden Postenkommandanten. Herr H. wiederholte sein Anliegen und "hieß ihn bei dieser Gelegenheit in ruhigem Ton wiederum einen Scheißpolizisten". Der Kommandant konterte geschickt: Er fühle sich nicht beleidigt, daher keine Anzeige.

Herr H. ließ nicht locker, bot an, die "Äußerung durch einen erhöhten Tonfall glaubwürdiger" zu gestalten. Schließlich wurde ein Protokoll aufgenommen und an höhere Instanzen in der Landeshauptstadt weitergeleitet. Die Reaktion: Die Staatsanwaltschaft legte die unter dem Aktenzeichen 6 Nst 104/03 i registrierte Strafanzeige gegen Herrn H. zurück. Es seien keine genügenden Gründe gefunden worden, ein Strafverfahren zu veranlassen.(Michael Möseneder/DER STANDARD, Printausgabe, 18.9.2002)