Das moderne Foyer befindet sich kurz vor der Fertigstellung - Eröffnung ist am 15. Oktober
Redaktion
,
Wien - Die Kaisergruft der Kapuziner in Wien bekommt einen
neuen Eingangsbereich: Ab 15. Oktober werden Besucher nicht mehr
durch das altehrwürdige Tor links von der Kapuzinerkirche schreiten,
sondern auf der rechten Seite ein modernes Foyer betreten. Mit der
Eröffnung des neuen Eingangs findet die umfangreiche Renovierung der
Begräbnisstätte ihren Abschluss.
Während die Gruft selbst bereits wieder in neuem Glanz erstrahlt
und mit Klimaanlage und Kameras ausgestattet wurde, ist der
Eingangsbereich noch eine Baustelle. Der Kustos der Kaisergruft,
Pater Gottfried Undesser, ist jedoch überzeugt, dass der geplante
Eröffnungstermin halten wird. Unsicher ist jedoch, ob bis dahin ein
Betreiber des dort geplanten Shops gefunden wird, wie Pater Gottfried
im APA-Gespräch berichtete.
Ohne Kitschsouvenirs
"Es macht nichts, wenn das noch einige Wochen länger dauert. Und
mit dem, was man landläufig mit Shops und Souvenirs verbindet, habe
ich ohnehin keine Freude", betonte er. Was bedeutet: Der zukünftige
Betreiber des Geschäftes wird sich vermutlich verpflichten müssen,
keine Kitschsouvenirs anzubieten. Erwünscht sind laut Pater Gottfried
hingegen Postkarten oder Publikationen.
Der neue Ein- und Ausgangsbereich ist so platziert, dass die
Besucher auf einen historischen Rundgang geschickt werden. Dieser
beginnt in der Leopoldsgruft und endet in der Gruftkapelle, in der
Kaiserin Zita ihre letzte Ruhestätte gefunden hat. Die Gesamtkosten
für die Sanierung der Kaisergruft betragen rund 3,5 Millionen Euro - ein
Teil davon wird von Förderungen der Stadt Wien und des Denkmalamtes
abgedeckt. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.