"Der Grund liegt oft darin, dass sich Opfer schämen und schuldig fühlen, so paradox das klingen mag", sagt Ruth Rüdisser, Leiterin der IfS-Beratungsstelle Bregenz. Um Opfer von Gewalttaten zu unterstützen, bietet das Institut für Sozialdienste seit drei Jahren in Kooperation mit dem Justizministerium professionelle und kostenlose Prozessbegleitung an.
Die Betreuung reicht von der Erstberatung, in der weitere Schritte abgeklärt werden über die Vorbereitung und Begleitung von Einvernahmen bis zur Prozessbegleitung durch Anwältinnen. Ruth Rüdisser: "Von Ausnahmefälle abgesehen, raten wir prinzipiell zur Anzeige."
Die sollte möglichst sofort nach der Tat passieren, rät Werner Juen, stellvertretender Kripo-Chef, denn: "Wir können den Opfern weitere Einvernahmen oder Aussagen vor Gericht ersparen, wenn wir genügend Sachbeweise vorlegen können. Das wird aber umso schwieriger, je länger eine Straftat zurückliegt."
Angst vor Aussage
Obwohl den Opfern oft durch die so genannte kontradiktorische Einvernahme beim Untersuchungsrichter die Aussage beim Prozess erspart werden kann, sei sie immer wieder damit konfrontiert, dass Klienten und Klientinnen den Weg zum Gericht bereuen, sagt Rüdisser. Besonders schmerzhaft seien wiederholte Aussagen, Befragungen durch den gegnerischen Anwalt, langes Warten auf ein Urteil.