Wien - Für das von Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein (V) vorgelegte Gleichbehandlungsgesetz ist am Montag die achtwöchige Begutachtungsfrist zu Ende gegangen. Der Entwurf ist dabei auf eine breite Front der Ablehnung gestoßen. Nicht nur die beiden Oppositionsparteien, sondern auch die Menschenrechtsorganisation amnesty international sowie der Rechnungshof und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger haben Kritik daran geübt.

Bartenstein will mit dem Entwurf eines neuen Gleichbehandlungsgesetz die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU umsetzen und das bisherige, für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Arbeitsleben geltende, Gleichbehandlungsgesetz neu strukturieren. Umgesetzt werden sollen mit diesem Gesetz die neuen gemeinschaftlichen Vorschriften im Bereich des Diskriminierungsschutzes, die Antirassismus-Richtlinie, die Rahmenrichtlinie zur Gleichbehandlung und die Änderung der Gleichbehandlungs-Richtlinie.

Schwerpunkt Diskriminierungen

Ein Schwerpunkt der neuen Regelung ist das Verbot von Diskriminierungen in der Arbeitswelt auf Grund des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung.

"Dieses Gesetz ist völlig misslungen und absolut untragbar und wird in der Bevölkerung sicher nicht zu einer wahrnehmbaren Bewusstseinsänderung führen", kritisiert Heinz Patzelt, Generalsekretär von ai-Österreich. In diesem Entwurf existiere nicht einmal der Begriff "Antirassismus", im Gegenteil, rassistische Übergriffe würden als "Belästigung" verharmlost und unterschiedliche Behandlungen auf Grund der Staatsangehörigkeit weiterhin nicht explizit untersagt. "Der Entwurf in dieser Form ist eine reine Farce, komplett unklar und verwirrend. Es ist weder klar, was verboten ist, noch, wie man seine Rechte geltend machen kann", meinte Patzelt.

Auch Rechnungshof kritisiert

Der Rechnungshof kritisiert in seiner Stellungnahme, dass die Darstellung der finanziellen Auswirkungen nicht den einschlägigen Richtlinien entspreche, "weil der Kalkulationsprozess nur grob umrissen wird. Er ist daher nicht nachvollziehbar." Außerdem verweist der RH darauf, dass die Lesbarkeit des Entwurfs durch die Geschlechter getrennte Formulierung, insbesondere aber durch die mit Schrägstrichen aneinander gereihten Bezeichnungen erschwert werde.

Ausnahme für Ärztinnen und Ärzte

Der Hauptverband verlangt für Ärztinnen und Ärzte eine Ausnahme zum Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung. In bestimmten Fachbereichen, wie etwa bei GynäkologInnen, sei von einigen Kassen beabsichtigt, Stellenausschreibungen in Zukunft nicht geschlechtsneutral durchzuführen. Das Ungleichgewicht zwischen männlichen und weiblichen Gynäkologen könne nur dann beseitigt werden, wenn bestimmte Ausschreibungen auch geschlechtsspezifisch durchgeführt werden können, argumentiert der Hauptverband.

Bereits im Juli hatten die beiden Oppositionsparteien den Entwurf Bartensteins kritisiert. Ebenso wie ai jetzt hatte die Grüne Minderheitensprecherin Terezija Stoisits bereits damals bemängelt, dass das Wort Antirassismus in dem Entwurf nicht ein einziges Mal vorkomme. SPÖ-Menschenrechtssprecher Walter Posch hatte dem Wirtschaftsminister vorgeworfen, die EU-Richtlinie nur "möglichst minimalistisch" umsetzen zu wollen. (APA)