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Foto: APA/ Stefan Puchner

Wien - Fahrrad, Scooter, Skater oder das Skateboard können Kids benützen, wenn sie weder zu Fuß noch mit den Öffis oder per Auto zur Schule wollen. Die Bestimmungen sind aber unterschiedlich und nicht immer bekannt.

Die Leiterin des ARBÖ Rechtsreferats Barbara Auracher-Jäger hat in einer Aussendung heute, Donnerstag, die wichtigsten Infos für die verschiedenen Arten der einspurigen Fortbewegung zusammengestellt.

Fahrräder am Gehsteig

Fahrräder bis zu zwölf Zoll Reifendurchmesser mit einer Fahrgeschwindigkeit bis höchstens fünf km/h sind laut ARBÖ "Fahrzeug ähnliches Kinderspielzeug". Mit ihnen darf auf Gehsteigen gefahren werden, wenn niemand behindert oder gefährdet wird. Die Fahrbahn ist tabu. Schnellere Kleinfahrräder wie BMX-Drahtesel, fallen nicht unter diese Regelung.

Kinder unter zwölf Jahren benötigen einen Radfahrausweis Gibt es Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Radwege, Geh- und Radwege oder Radfahrerüberfahrten müssen benützt werden. Auf der Fahrbahn haben Pedalritter nichts verloren. Gehsteige und Gehwege dürfen generell nicht befahren werden. Kinder unter zwölf Jahren, mit Radfahrausweis unter zehn Jahren, müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Micro-Scooter

Micro-Scooter werden wie Kleinfahrzeuge bis zu zwölf Zoll Reifendurchmesser behandelt. Statt auf der Fahrbahn darf auf Gehsteigen und Gehwegen gefahren, werden. Die Altersgrenzen sind gleich wie beim Rad.

Elektro-Scooter

Elektro-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h sind als Fahrrad definiert, erklärte die Rechtsexpertin. Daher gelten auch die gleichen Bestimmungen.

Benzin-Sooter

Benzin-Sooter sind eindeutig Kraftfahrzeuge und dürfen ausschließlich auf der Fahrbahn verwendet werden. Der Lenker muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Inline-Skates

Mit Inline-Skates darf auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen dahingerollt werden. Die Fahrbahn darf in Längsrichtung grundsätzlich nicht benützt werden, es gibt aber einige Ausnahmen wie Wohnstraßen und Fußgängerzonen. Auch Radfahranlagen dürfen mit den Inline-Skates unter die Rollen genommen werden. Dabei müssen sich die Freizeitsportler auf Fußgängerflächen wie Passanten verhalten und auf Radfahranlagen die Regeln für den Radverkehr einhalten.

Skateboards dürfen nur in Parks und ähnlichen Anlagen verwendet werden<7b>

Skateboards dürfen nur in Parks und ähnlichen Anlagen verwendet werden, warnte der ARBÖ. Wegen fehlender Lenk- und Bremsvorrichtungen und weil mit ihnen sehr schnell gefahren werden kann stellen sie eine Gefährdung und Behinderung sowohl des Fahrzeug- als auch des Fußgängerverkehrs dar. (APA)