Bereits im Frühjahr 2003 gab der Oberste Gerichtshof (OGH) dem VKI Recht, der in Verbandsklagen gegen Aufrundungs-Klauseln in Kreditverträgen vorgegangen ist: In diesen Fällen kam es durch fortgesetzte Aufrundungen zur so genannten "Aufrundungsspirale". Die Banken mussten daraufhin den Kreditnehmern zu viel verrechnete Zinsen zurück bezahlen. In einem OGH-Urteil vom vergangenen August wurde den Banken aber eine Verjährungsfrist von 3 Jahren eingeräumt.
Höhere Zinsen verrechnet
Diese Urteile betreffen zwar nicht explizit Fremdwährungskredite - dennoch lässt sich, so der Leiter der VKI Rechtsabteilung, Peter Kolba, argumentieren, dass auch diese Kreditverträge gesetzwidrige Klauseln enthalten. Zwar entstehe bei diesen Krediten keine Spirale noch oben, dennoch werden im Schutz solcher Klauseln höhere Zinsen verrechnet als bei kaufmännischer Rundung. Das könne bei entsprechend hohen Beträgen, um die es sich bei Fremdwährungskrediten oft handle, auch merkbar ins Geld gehen.