Wien - Nach der jahrelangen Auseinandersetzung um zu hohe Zinsen bei älteren Privatkrediten nimmt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) nun auch Fremdwährungskredite unter die Lupe. Es gebe Grund zur Annahme, dass bei Fremdwährungskrediten für die Zinsberechnung gesetzwidrige Aufrundungs-Klauseln und nicht kaufmännische Auf- und Abrundungen in Kreditverträgen angewendet werden, so der VKI in einer Aussendung.

Bereits im Frühjahr 2003 gab der Oberste Gerichtshof (OGH) dem VKI Recht, der in Verbandsklagen gegen Aufrundungs-Klauseln in Kreditverträgen vorgegangen ist: In diesen Fällen kam es durch fortgesetzte Aufrundungen zur so genannten "Aufrundungsspirale". Die Banken mussten daraufhin den Kreditnehmern zu viel verrechnete Zinsen zurück bezahlen. In einem OGH-Urteil vom vergangenen August wurde den Banken aber eine Verjährungsfrist von 3 Jahren eingeräumt.

Höhere Zinsen verrechnet

Diese Urteile betreffen zwar nicht explizit Fremdwährungskredite - dennoch lässt sich, so der Leiter der VKI Rechtsabteilung, Peter Kolba, argumentieren, dass auch diese Kreditverträge gesetzwidrige Klauseln enthalten. Zwar entstehe bei diesen Krediten keine Spirale noch oben, dennoch werden im Schutz solcher Klauseln höhere Zinsen verrechnet als bei kaufmännischer Rundung. Das könne bei entsprechend hohen Beträgen, um die es sich bei Fremdwährungskrediten oft handle, auch merkbar ins Geld gehen.

Der VKI will nunmehr auch gegen solche Klauseln vorgehen und ruft Verbraucher auf, ihre Fremdwährungs-Kreditverträge in Kopie an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) zu senden. Der Kredit sollte noch laufen und im Passus über die Zinsgleitklausel eine reine Aufrundung festgehalten sein. (APA)