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Innenminister Ernst Strasser will gemeinnützige Tätigkeiten für Asylwerber ermöglichen - auf freiwilliger Basis.

foto: apa/schlager
Wien - Asylbewerber sollten während des Asylverfahrens auf freiwilliger Basis als Helfer im gemeinnützigen Bereich arbeiten dürfen, schlägt Innenminister Ernst Strasser vor. Was laut Ministerbüro in den Einrichtungen der Bundesbetreuung auch bereits geschieht: Beispielsweise würden Asylwerber in Traiskirchen bei der Essensausgabe mithelfen, im Garten oder auch beim Schneeschaufeln - für drei Euro pro Stunde. Der Minister könnte sich eine Ausweitung dieser freiwilligen Tätigkeiten auf andere Einrichtungen vorstellen, so das Ministernbüro auf Anfrage von derStandard.at, wobei die Freiwilligkeit ein wichtiger Punkt sei. Die Details müssten aber erst abgeklärt werden.

Die Reaktion der Asyl-Organisationen ist geteilt: Einerseits begrüßt man den Zugang zum Arbeitsmarkt, doch Lohndumping sei keine Lösung (siehe: "Riecht nach Zwangsarbeit")

Kommende Asylrechtsnovelle

In den Salzburger Nachrichten hatte Strasser angekündigt, den Rahmen für freiwillige Tätigkeiten in der kommenden Asylrechtsnovelle abstecken zu wollen und über konkrete Projekte mit den Flüchtlingshilfeorganisationen zu reden. Als Beispiel für eine gemeinnützige Tätigkeit auf freiwilliger Basis verwies er auf die Hochwasserkatastrophe im Vorjahr – hier hatte Strasser auch Asylbewerber eingeladen, sich an den Aufräumungsarbeiten zu beteiligen. Solche Projekte seien für die Ausländer sinnstiftend und würden andererseits in der Bevölkerung das Verständnis für die Asylbewerber fördern, betonte Strasser. Dem Aufruf sind damals auch Asylwerber gefolgt.

Schnellere Asylverfahren

Grundsätzlich will Strasser schnellere Asylverfahren, mit einer Erstabklärung in den ersten 48 bis 72 Stunden. Gegen schnellere, aber qualitätvollere spreche nichts und niemand, meinte dazu die Menschenrechtssprecherin der Grünen, Terezija Stoisits, in einer Aussendung. „Was aber Strasser mit diesem Entwurf will, ist die Hinderung von möglichst vielen Menschen an der Asylantragstellung und an der Anerkennung als Flüchtlinge“, kritisiert Stoisits den Asylgesetzentwurf.

In dem übrigens entgegen seiner Aussage im Interview nichts von einer Beschäftigungsmöglichkeit zu finden sei. Prinzipiell seien freiwillige Beschäftigungsmöglichkeiten für AsylwerberInnen eine gute Idee. Diese Idee würde Strasser jedoch missbrauchen, um für die Asylverhinderungsnovelle zu werben. "Konsequent wäre es, wenn Strasser bei den EU-Verhandlungen zu Asylharmonisierung sich nicht gegen legale reguläre Beschäftigungsmöglichkeiten für AsylwerberInnen stemmen würde", so Stoisits. (wpl/APA)