Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, will keine direkte Presseförderung und hat einen Vorschlag der Staatspolitischen Kommission (SPK) für einen entsprechenden Verfassungsartikel abgelehnt. Hauptargumente sind dabei das liebe Geld sowie die Unabhängigkeit der Printmedien. Zugleich ist der Bundesrat aber bereit, die derzeitige Form der Presseförderung mittels begünstigter Posttarife zu überprüfen.

Die SPK, ein Ausschuss des Nationalrats, möchte mit dem Medienartikel die Möglichkeit schaffen, über eine direkte Subventionierung von "Presseerzeugnissen" die bedrohte Medienvielfalt zu erhalten. In seiner Stellungnahme zur Kommissionsinitiative "Medien und Demokratie" aber zeigt sich der Bundesrat wenig überzeugt von diesem Konzept.

"Problematische Abhängigkeit"

Nach Meinung des Bundesrates wären für die angestrebte direkte Presseförderung Summen erforderlich, welche die öffentliche Hand nicht bereitstellen könnte. Eine ausgebaute staatliche Unterstützung berge überdies die Gefahr einer aus demokratischer Sicht problematischen Abhängigkeit des journalistischen Schaffens vom Staat.

Akkumulation von Meinungsmacht

Mit der anhaltenden Tendenz zur Medienkonzentration drohe eine Akkumulation von Meinungsmacht, räumt die Regierung ein. Diese Entwicklung sei aber Ausdruck eines strukturellen Wandels, der den Medien im härter werdenden Konkurrenzkampf letztlich das wirtschaftliche Überleben erst ermögliche. Medienunternehmen müssten über jene kritische Größe und Wirtschaftskraft verfügen, die für einen qualitativ hoch stehenden Journalismus notwendig sind. Das Konzept der SPK trage dieser Ambivalenz der Medienkonzentration zu wenig Rechnung, wird kritisiert.

Wenig zielkonform

Dennoch teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die indirekte Presseförderung durch Verbilligung des Zeitungs- und Zeitschriftentransports Mängel aufweist und "in vielen Teilen wenig zielkonform" ist. Er bekräftigt deshalb eine Bereitschaft, das bestehende Konzept zu überprüfen und zu optimieren. Den Wandel der Medienlandschaft allerdings werde man kaum erheblich beeinflussen können: "Es kann wohl höchstens darum gehen, durch Fördermaßnahmen den Kostendruck zu mildern, um im Interesse von Gesellschaft und Demokratie journalistische Leistungen zu ermöglichen, die bei einer reinen Marktfinanzierung nicht erbracht werden könnten." Ob es für eine solche "moderate Presseförderung" neue verfassungsrechtliche Grundlagen braucht, muss laut Bundesrat vertieft geprüft werden.

"Medienvielfaltsgesetz"

Der von der SPK vorgeschlagene Medienartikel wird in der Herbstsession dem Plenum unterbreitet. Er lautet: "Der Bund fördert die Vielfalt und die Unabhängigkeit der Medien. Er anerkennt dabei die Bedeutung der Medien für die demokratische Meinungsbildung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt." In der Begutachtungsphase stieß dieser Verfassungsartikel, der später in einem "Medienvielfaltsgesetz" konkretisiert werden soll, auf unterschiedliche Reaktionen: Während die Mehrheit der Kantone und Parteien positiv reagierte, winkte die Medienbranche überwiegend ab. Ein erster Entwurf zu einem Medienartikel war 1999 noch ungnädiger aufgenommen worden. (APA/sda)