Die SPK, ein Ausschuss des Nationalrats, möchte mit dem Medienartikel die Möglichkeit schaffen, über eine direkte Subventionierung von "Presseerzeugnissen" die bedrohte Medienvielfalt zu erhalten. In seiner Stellungnahme zur Kommissionsinitiative "Medien und Demokratie" aber zeigt sich der Bundesrat wenig überzeugt von diesem Konzept.
"Problematische Abhängigkeit"
Nach Meinung des Bundesrates wären für die angestrebte direkte Presseförderung Summen erforderlich, welche die öffentliche Hand nicht bereitstellen könnte. Eine ausgebaute staatliche Unterstützung berge überdies die Gefahr einer aus demokratischer Sicht problematischen Abhängigkeit des journalistischen Schaffens vom Staat.
Akkumulation von Meinungsmacht
Mit der anhaltenden Tendenz zur Medienkonzentration drohe eine Akkumulation von Meinungsmacht, räumt die Regierung ein. Diese Entwicklung sei aber Ausdruck eines strukturellen Wandels, der den Medien im härter werdenden Konkurrenzkampf letztlich das wirtschaftliche Überleben erst ermögliche. Medienunternehmen müssten über jene kritische Größe und Wirtschaftskraft verfügen, die für einen qualitativ hoch stehenden Journalismus notwendig sind. Das Konzept der SPK trage dieser Ambivalenz der Medienkonzentration zu wenig Rechnung, wird kritisiert.
Wenig zielkonform
Dennoch teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die indirekte Presseförderung durch Verbilligung des Zeitungs- und Zeitschriftentransports Mängel aufweist und "in vielen Teilen wenig zielkonform" ist. Er bekräftigt deshalb eine Bereitschaft, das bestehende Konzept zu überprüfen und zu optimieren. Den Wandel der Medienlandschaft allerdings werde man kaum erheblich beeinflussen können: "Es kann wohl höchstens darum gehen, durch Fördermaßnahmen den Kostendruck zu mildern, um im Interesse von Gesellschaft und Demokratie journalistische Leistungen zu ermöglichen, die bei einer reinen Marktfinanzierung nicht erbracht werden könnten." Ob es für eine solche "moderate Presseförderung" neue verfassungsrechtliche Grundlagen braucht, muss laut Bundesrat vertieft geprüft werden.
"Medienvielfaltsgesetz"