Wien - Nach der massiven Rechnungshofkritik an den Vorstandsverträgen in der Staatsholding ÖIAG, die teilweise der so genannten Vertragsschablonenverordnung widersprechen, überlegt Kanzler Wolfgang Schüssel eine Neufassung der Verordnung. Zuvor dürften die bestehenden Verträge der ÖIAG-Chefs Peter Michaelis und Rainer Wieltsch an das geltende Recht angepasst werden. Strittig sind beispielsweise die Pensionszusagen oder die Abfertigungsansprüche.

Scharfe Kritik der Grünen

Scharfe Kritik an Schüssels Vorhaben kommt vom Sozialsprecher der Grünen, Karl Öllinger. "Wenn Bundeskanzler Schüssel ankündigt, dass als Konsequenz aus den rechtswidrigen Praktiken von ÖIAG und Finanzminister Grasser nun die Schablonenverordnung für Verträge geändert werden soll, dann soll damit offensichtlich Rechtsbruch nachträglich legitimiert werden", so Öllinger.

Schüssel hatte nach dem Ministerrat erklärt, dass die Ergebnisse der am Montag begonnenen Gespräche zwischen Rechnungshofpräsident Franz Fiedler und ÖIAG-Aufsichtsratspräsident Alfred Heinzel in der neuen Schablonenverordnung berücksichtigt würden. Auf Nachfrage schränkte der Kanzler etwas ein. Schüssel sagte, dass es "möglicherweise" eine Änderung der entsprechenden Verordnung geben könnte.

Verträge werden angepasst

Heinzel sagte, die ÖIAG-Verträge würde umgehend an die geltende Schablonenverordnung angepasst. Die Gagehöhe sei nicht kritisiert worden. Gleichzeitig will Heinzel den Finanzminister rasch um eine Anpassung der Schablonenverordnung an "marktwirtschaftliche Erfordernisse" ersuchen. (miba, DER STANDARD Printausgabe 27.08.2003)