Wien - Die bestehenden ÖIAG-Vorstandsverträge werden von der ÖIAG "umgehend" an die Schablonenverordnung angepasst. Dies erklärte ÖIAG-Aufsichtsratschef Alfred Heinzel am Dienstag nach einem Gespräch mit Rechnungshofpräsidenten Franz Fiedler. Gleichzeitig will Heinzel "so rasch als möglich den Finanzminister um eine Anpassung der Schablonenverordnung an marktwirtschaftliche Erfordernisse" ersuchen.

Fiedler und Heinzel haben Montagabend über die Konsequenzen aus dem Rechnungshof-Bericht über die Vertragsabschlüsse im ÖIAG-Bereich gesprochen.

Die ÖIAG habe keine "bewusste Verletzung" der Schablonenverordnung beabsichtigt und werde die Verordnung in Zukunft "vollinhaltlich anwenden", unterstrich Heinzel. Der ÖIAG-Aufsichtsratschef betonte, dass der Rechnungshof die Höhe der Vorstandsbezüge nicht kritisiert hätte. Fiedler seinerseits empfahl, künftig schon bei der Ausschreibung auf die Anwendung der Schablonenverordnung zu verweisen.

Die Regierung bereitet unterdessen offenbar bereits Veränderungen der bestehenden Vertragsschablonenverordnung vor. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) erklärte nach dem Ministerrat am Dienstag, er sei überzeugt dass man bezüglich der bestehenden ÖIAG-Verträge praxisnahe und gute Lösungen finden werde. Die Ergebnisse dieser Gespräche würden dann in einer neuen Schablonenverordnung berücksichtigt.

Michaelis: War uns nicht bekannt

Für eine Versachlichung der Diskussion um die Rechnungshofkritik an den ÖIAG-Vorstandsverträgen trat am Dienstag ÖIAG-Vorstandssprecher Peter Michaelis ein. "Wir bitten, dass unsere Personen nicht für politische Zwecke benutzt werden", sagte Michaelis auch für seinen Vorstandspartner Rainer Wieltsch. Beide Vorstandsmitglieder betonten, dass ihnen zum Zeitpunkt ihrer Vertragsunterzeichnung der Begriff "Vertragsschablonenverordnung" nicht untergekommen sei. "Ich kann mich nicht erinnern, dass in der Ausschreibung von einer Schablonenverordnung die Rede war", sagte Michaelis.

Den jüngsten Vorwurf der SPÖ, dass er, Michaelis einen Übersiedlungszuschuss (angeblich 50.000 Euro) erhalten habe, wischten beide Manager quasi vom Tisch. "Wir sind gerufen worden, um Aufgaben der ÖIAG zu übernehmen. Dazu sind uns Vertragskonditionen angeboten worden. Man sollte sauber unterscheiden - wir haben als Vorstände vorgegebene Verträge unterzeichnet", so Michaelis. Den Übersiedlungszuschuss erklärte Michaelis damit, dass für einen Manager, der aus dem Ausland geholt werde und keine eigene Wohnung am neuen Dienstort habe, eine derartige Regelung international üblich sei. Er sei zuvor 30 Jahre in Deutschland tätig gewesen.

"Bemühen uns, einen sachlich guten Job zu machen"

Wieltsch sagte dazu: "Jetzt warten wir noch auf eine Dienstautodiskussion, vielleicht müssen wir auf Puch 500 umsteigen". Und "wir bemühen uns, einen sachlich guten Job zu machen. Glauben sie mir, das ist schwer genug".

Michaelis hatte zuvor betont, dass der neue ÖIAG-Vorstand eine "Erfolgsbilanz" vorzuweisen habe. Es sei die Übertragung des Postbus von der ÖIAG an die ÖBB jetzt vom Kartellgericht genehmigt worden, mit dem endgültigen Vollzug sei am 15. September zu rechnen. Bei der VA Tech habe sich die ÖIAG von 24 auf 15 Prozent zurückgezogen. Die Finanzmarktaufsicht prüfe routinemäßig die Details der an die Deutsche Bank übertragenen Transaktion zu dem "Viersekunden-Deal", bei dem das gesamte Aktienpaket von 1,3 Millionen VA Tech-Aktien in wenigen Augenblicken den bzw. die Besitzer wechselte. "Das hat sich aus einem Knopfdruck im Xetra-System ergeben, nachdem sich binnen einer Woche die Nachfrage für das gesamte Paket auf den Verkaufskurs (24,67 Euro) angenähert hat", erklärte Michaelis. Bei der Telekom Austria habe die ÖIAG eine Wandelanleihe mit einem Kupon zu 1,125 Prozent begeben, die gegenüber einem veranlagten Zinssatz von 2,83 Prozent einen "relativ ertragreichen" Zinsvorteil bringe.

Vorgelegten Standardvertrag unterschrieben

Wieltsch hielt fest, dass sein Vorstandsvertrag vom Rechnungshof nicht geprüft worden sei. "Ich habe nur einen vorgelegten Standardvertrag unterschrieben, das war es". Wenn dabei etwas nicht im Einklang (mit der Schablonenverordnung) wäre, werde er, Wieltsch sich "dieser Diskussion selbstverständlich stellen".

Bezüglich einer Anpassung ihrer Verträge entsprechend der Vertragsschablonenverordnung, wie dies ÖIAG-Präsident Alfred Heinzl nach einem Gespräch mit RH-Präsident Franz Fiedler angekündigt habe, sagte Wieltsch: "Wir werden darauf warten, wie der Aufsichtsrat mit diesem Thema umgehen wird". (APA)