"Eine Raubersgschicht"
Voestalpine-Pressesprecher Wilhelm Nitterl sprach von "Fantasiezahlen". "Für mich ist das eine Raubersgschicht", kommentierte Nitterl heute, Montag, gegenüber der APA den Bericht in der neuesten Ausgabe des "trend", ohne jedoch Konkretes zu erklären.
Bis zur nächsten Aufsichtsratssitzung am 19. September, bei der Struzls Rücktrittsangebot wohl angenommen werden dürfte, wird dem Magazin zufolge nun verhandelt, in welcher Höhe der vorzeitige Abgang des seit Mitte 2001 amtierenden Voest-Konzernchefs abgegolten werden soll. Den Berechnungen der von "trend" geschätzten Forderungen liegt Struzls Jahresgehalt im Geschäftsjahr 2001/2002 zu Grunde, das sich damals laut "Format" aus 464.000 Euro Grundgehalt und 310.000 Euro Bonus zusammen gesetzt habe. Eine Detailaufschlüsselung der im Geschäftsbericht 2002/03 verlautbarten Vorstandsbezüge gibt das Unternehmen laut "trend" nicht bekannt.
Forderungen aus Vorstandsvertrag
Wie "trend" schreibt, beziehe sich die erste Forderung Struzls auf die Ablöse seines bis Mitte 2006 laufenden Vorstandsvertrages. Struzl dürfte argumentieren, dass er sich weder straf- noch arbeitsrechtlich etwas zu Schulden kommen hätte lassen, und die vollen zweieinhalb Jahre (Jänner 2004 bis Juli 2006) samt Bonus verlangen. In Summe wären das 1,999 Mio. Euro, rechnet das Magazin vor. Falls sich das Aufsichtsratspräsidium auf eine Ablösevariante ohne Bonus einlasse, wären dies immerhin noch 1,199 Mio. Euro.
Als Abfertigung dürfte der scheidende voestalpine-Vorstandsvorsitzende 464.000 Euro kassieren. Ab 25 Dienstjahren (Struzl ist für den Konzern seit 1967 tätig) stehe Struzl eine Abfertigung von einem Jahresbezug, in der Regel ohne Bonus, zu.
Pensionsanspruch
Als Pensionsanspruch hat "trend" jährlich 185.600 Euro errechnet. Das Magazin verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass Voest-Managern nach der alten Pensionsregelung in Verstaatlichten-Betrieben - und diese dürfte laut Insidern auch für Struzl gelten - nach 33,3 Dienstjahren 40 Prozent des Bruttogrundgehalts als Pensionsanspruch zustehen. Laut "trend" wäre aber auch eine Barablöse dieses Pensionsanspruchs denkbar, im Fall Struzl ergäbe das eine Summe von 2,97 Mio. Euro. Wahrscheinlich sei eine solche Barablöse freilich nicht, da sämtliche Steuervorteile, die diese Variante früher so beliebt gemacht hätten, mittlerweile weggefallen sind.