Wien/Paris/Gibraltar - Fast acht Jahre nach der spektakulären Verhaftung der bwin-Chefs Manfred Bodner und Norbert Teufelberger während einer Pressekonferenz in Nizza wurden die beiden Manager am Freitag in Frankreich freigesprochen. Sie waren wegen Verstoßes gegen das französische Glücksspielgesetz angeklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Staatsanwalt hat nun zehn Tage Zeit, Berufung einzulegen, sagte Teufelbergers und Bodners Anwalt Thomas Talos am Freitag. Das Urteil wurde mündlich in Nanterre verkündet, die schriftliche Ausfertigung folgt in den kommenden Wochen.

Zwei Tage Gefängnis

"Tatsache ist, dass nun unsere Auffassung, dass europäisches nationales Recht schlägt, bestätigt wurde", so der Rechtsvertreter. Der Online-Sportwettenanbieter bwin habe also in Frankreich keine Gesetze verletzt.

Die Chefs der damaligen Wiener Firma bwin, die später mit der britischen PartyGaming zu bwin.party fusioniert hat, mussten 2006 für zwei Nächte ins Gefängnis, weil die Exekutive der Meinung war, sie dürfen ihre Online-Sportwetten in Frankreich nicht anbieten. bwin hatte sich auf EU-Recht berufen: Mit einer Lizenz aus einem EU-Staat dürfe man grenzüberschreitend tätig sein.

Öffnung des Marktes

Das ganze hat sich aber erübrigt, da Frankreich seinen Glücksspielmarkt zwischenzeitlich geöffnet hat. Seit 2010 sind Internetwetten legal - und bwin war der erste ausländische Anbieter, der eine Lizenz bekommen hat. Heute sind auch andere internationale Anbieter auf dem französischen Markt aktiv.

Der Staatsanwalt, der Bodner und Teufelberger angeklagt hatte, hatte eine Geldstrafe von 40.000 Euro pro Person wegen Verstoßes gegen das Glücksspielgesetz von 2003 bis 2005 gefordert. Haft hätte den beiden Managern nicht gedroht, sagte Anwalt Talos. (APA, 16.5.2014)