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Ulvi K. wurde in seinem zweiten Prozess vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Was mit Peggy geschah, bleibt unklar.

Foto: APA/dpa/David Ebener

Bayreuth - Als das Urteil am Mittwochvormittag festgestanden war, brandete im und vor dem Landgericht Bayreuth spontan Applaus auf. Wenig später konnte Ulvi K. das Justizgebäude als freier Mann verlassen. "Ein Tatnachweis ist nicht möglich", begründete Richter Michael Eckstein das Urteil.

2003 war dies noch anders gewesen. Da hatte das Landgericht Hof es als erwiesen angesehen, dass der geistig Behinderte der Mörder der neunjährigen Schülerin Peggy Knobloch aus dem oberfränkischen Lichtenberg ist.

Rückblick zum 7. Mai 2001: Peggy, damals neun Jahre alt, verschwindet in ihrem Heimatort auf dem Heimweg von der Schule spurlos. Im Juli 2002 gesteht der geistig behinderte Ulvi K. (heute 36), das Kind sexuell missbraucht und es anschließend umgebracht zu haben, da es gedroht hatte, ihn zu verraten.

Im Oktober 2002 wird Ulvi K. in die forensische Psychiatrie eingewiesen, weil er eingeräumt hatte, Nachbarbuben missbraucht zu haben. Sein "Mordgeständnis" widerruft er später. Dennoch wird er im April 2004 zu lebenslanger Haft verurteilt. Zuvor hatte es einen reinen Indizienprozess gegeben. Von Peggy fehlt bis heute jede Spur, es ist auch niemals eine Leiche gefunden worden, es gibt keine Hinweise auf einen möglichen Tatort, keine Zeugen, keine DNA-Spuren.

Belastendes Gutachten

Das Gericht hielt das Geständnis von Ulvi K. damals für glaubwürdig, zumal ein psychiatrisches Gutachten zum Ergebnis gekommen war, der geistig Behinderte (mit einem IQ von 68) sei gar nicht in der Lage, sich Missbrauch und Mord auszudenken, er müsse der Polizei zuvor real Erlebtes geschildert haben.

Daran wurde immer wieder gezweifelt, zudem widerrief ein Belastungszeuge seine Aussage, wonach Ulvi K. ihm die Tat gestanden habe. Im Dezember 2013 ordnete das Landgericht Bayreuth die Wiederaufnahme des Verfahrens an, zum Schluss des Verfahrens plädierte auch der Staatsanwalt auf Freispruch.

Der nun Freigesprochene erklärte in seinem Schlusswort im Gerichtssaal: "Ich hab die Peggy nicht umgebracht. Mein Wunsch ist, dass sie noch lebend gefunden wird." (bau, DER STANDARD, 15.5.2014)