Vor dem ersten Rendezvous noch schnell etwas über das Gegenüber googeln, als Arbeitgeber zusätzliche Informationen zu einem Bewerber suchen: Google nach Personen zu befragen ist mittlerweile Usus. Die Suchergebnisse sind eine digitale Visitenkarte, über die der Gesuchte keine Kontrolle hat: Bisher waren wir machtlos gegenüber Links, die ein schlechtes Licht auf uns werfen. Das ändert sich mit dem EuGH-Urteil schlagartig - was prinzipiell begrüßenswert ist.

Zwar ist Google nicht für die Inhalte fremder Websites verantwortlich, als mit Abstand meistgenutzte Suchmaschine ist sie aber erste Informationsquelle für Internetnutzer. Diese Realität, aus der eine Verantwortung erwächst, erkennt der EuGH in seinem Urteil an. Die Umsetzung in die Praxis wird jedoch eine Gratwanderung: Wer entscheidet, ob ein Antrag auf Löschung berechtigt ist? 

Auf Youtube, das zu Google gehört, bestimmt ein Algorithmus, ob Videos gesperrt werden. Das muss bei der Google-Suche anders sein. Der Konzern verfügt über genügend Ressourcen, um diese heikle Aufgabe etwa in die Hände gutausgebildeter (und gutbezahlter) Menschen zu legen - und Entscheidungen auch transparent und nachvollziehbar zu machen.

Zusätzlich müssen Datenschutzbehörden Google unterstützen und kontrollieren - in beide Richtungen: Wenn jeder Antrag auf Löschung, etwa von mächtigen Konzernen oder Politikern, Erfolg hätte, wäre die Meinungsfreiheit gefährdet. (Fabian Schmid, DERSTANDARD, 14.5.2014)