Wiener Neustadt - Mit einem nicht rechtskräftigen Freispruch hat am Dienstag Teil eins der teilweisen Neuauflage des Tierschützer-Verfahrens am Landesgericht Wiener Neustadt geendet. Ein ehemaliger Kampagnenleiter der Vier Pfoten war wegen schwerer Sachbeschädigung und Tierquälerei angeklagt. Er bekannte sich nicht schuldig.

Völlig ruhig und ohne jeglichen Aktionismus wie im ersten Rechtsgang ging die teilweise Neuauflage im Wiener Neustädter Schwurgerichtssaal über die Bühne. Etwa 60 "Kiebitze" - unter ihnen auch Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), wie die übrigen Beschuldigten vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung freigesprochen - warteten vor 9.00 Uhr um Einlass in den Saal. Nur der Angeklagte selbst, ein 44-jähriger Tierpfleger, ließ sich erst knapp vor Verhandlungsbeginn blicken.

Tor stand offen

"Ich bin optimistisch, dass es einen Freispruch im Zweifel geben wird. Ob es auch inhaltlich einen geben wird, kann ich nicht sagen", erklärte der Beschuldigte der APA. Er betreibt inzwischen einen Gnadenhof in Oberösterreich.

Mit einem freundlichen "Grüß Gott" stellte sich Einzelrichter Erich Csarmann dem 44-Jährigen vor, bevor es zur Sache ging. Den Vorwurf, im März 2008 in einem Schweinemastbetrieb eine Torverriegelung aufgebrochen zu haben, sodass 400 Tiere in Panik ins Freie drängten und einige verendeten, wies der Angeklagte von sich. In dem Stall sei er gewesen, weil das Tor offen stand. Illegale Aktionen hätte er sich aus beruflichen Gründen nicht leisten können, weil er sonst gekündigt worden wäre. Außerdem habe er andere Dinge im Kopf gehabt. Er sei am nächsten Tag in die Wildnis in die Südkarpaten gefahren, um Wölfe und Bären zu suchen.

Der Richter wickelte das Verfahren zügig ab. Bereits gegen 10.45 Uhr fällte er sein Urteil - Freispruch. Es liege kein strafrechtlich zu verurteilender Vorwurf vor, so die Begründung. Weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Das "Spielchen" könnte sich daher fortsetzen, mutmaßte der Angeklagte nach Verhandlungsende noch im Gerichtssaal.

Kein Lokalaugenschein

Alle Verfahrensbeteiligten hatten sich in der Verhandlung darauf geeinigt, auf eine neuerliche Einvernahme von Zeugen zu verzichten, stattdessen die im Akt vorliegenden Aussagen zu verlesen. Deshalb überraschten die Anträge des Angeklagten und seines Verteidigers Stefan Jürgen Martens auf zwölf neue Zeugen. Der Richter lehnte dies ab. Ebenso abgelehnt wurde der von dem 44-Jährigen bereits am Montag in einer Aussendung angekündigte Antrag auf Abhaltung eines Lokalaugenscheines.

Als "Glanzstunde für den Rechtsstaat" hat VGT-Obmann Martin Balluch den Ausgang der Dienstag-Verhandlung bezeichnet. So hätte "von Anfang an" umgegangen werden müssen.

"Die politische Motivation der Ermittlungen ist so offensichtlich, dass die unabhängige Gerichtsbarkeit die Sache sofort hätte stoppen müssen", betonte Balluch in einer Aussendung. "Ich erwarte nun auch ein ähnliches Vorgehen bezüglich des Vorwurfs der schweren Nötigung, nur weil legale Kampagnen angekündigt worden sind."

Drei weitere Termine

In der teilweisen Neuauflage stehen in der Folge drei Tierschützer der Basisgruppe Tierrechte (19. Mai) und ein ehrenamtlicher VGT-Mitarbeiter (27. und 28. Mai) in zwei verschiedenen Verfahren wegen Nötigung vor Gericht. Es sollen somit an zwei weiteren Tagen Urteile gefällt werden.

Das Oberlandesgericht Wien hatte im Juni vergangenen Jahres fünf der am 2. Mai 2011 erfolgten 13 Freisprüche in Bezug auf Nötigung, Sachbeschädigung, Tierquälerei und Widerstand gegen die Staatsgewalt aufgehoben. Der Vorwurf der kriminellen Organisation nach Paragraf 278 ist aber vom Tisch. (APA, 13.5.2014)