Eine Intensivstation-Krankenpflegerin aus Berlin wurde außerordentlich gekündigt, nachdem sie Fotos eines von ihr betreuten Babys auf Facebook hochgeladen hatte. Richter des Landesgerichts Berlin-Brandenburg stuften die Kündigung jedoch unwirksam ein, da die Pflegerin eine emotionale Bindung zu dem Kind aufgebaut und dieses mit dem Foto nicht bloßgestellt hatte. Weiters wurde das Bild nach einer ersten Aufforderung sofort wieder gelöscht, weshalb eine Abmahnung in dem Fall genügt hätte.

Kein Freifahrtschein

Das Gericht strich jedoch heraus, dass eine unerlaubte Veröffentlichung von Patientenfotos durchaus zu einer außerordentlichen Kündigung führen kann. Durch den Upload werden nämlich Schweigepflicht und Persönlichkeitsrechte verletzt, besonders bei sozialen Netzwerken, da die Verbreitung dort nicht kontrolliert werden könnte. (dk, derStandard.at, 10.05.2014)