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Die BAWAG will gegen die Entscheidung berufen.

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Das Oberlandesgericht Wien hat ein Urteil des Handelsgerichts bestätigt, wonach neun der zehn Klauseln der BAWAG P.S.K. beim E-Banking gesetzeswidrig sind. Die Klage führte der Verein für Konsumenteninformation (VKI), nachdem es zu gehäuften Beschwerden über die 2013 geänderten AGBs der Bank gab. Die BAWAG will gegen das Urteil in Revision gehen.

"Banken neigen dazu, das Risiko auf Kunden zu überwälzen"

"Insbesondere wurden den Konsumenten Sicherheitsvorkehrungen aufgebürdet, die keinerlei gesetzliche Grundlage haben. (...) Die Banken neigen dazu, im Online-Banking für die Kunden alle nur denkbaren Sorgfaltspflichten zu erfinden und das Risiko von Fehlern im System auf die Kunden zu überwälzen", so VKI-Juristin Jennifer Wassermann am Freitag in einer Aussendung.

BAWAG will berufen

Von Seiten der Bank hieß es auf APA-Anfrage: "Die BAWAG P.S.K. teilt die Rechtsmeinung des OLG-Wien im gegenständlichen Fall nicht. Da das Urteil des OLG-Wien nicht rechtskräftig ist und wir Revision einbringen werden, können wir derzeit keine Aussage treffen, welche Änderungen der Klauseln erfolgen werden." (APA, 09.05.2014)