München - Die Staatsanwaltschaft München will den Leichnam des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt obduzieren lassen. Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch bestätigte einen diesbezüglichen Bericht der Bild -Zeitung. Die Staatsanwaltschaft habe eine Obduktion beantragt, weil eine eindeutige Todesursache nicht habe festgestellt werden können.

"Wir wollen damit klären, ob es Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden gab", sagte Steinkraus-Koch. Bisher gebe es solche Anzeichen allerdings nicht. "Nach den uns vorliegenden Informationen war zum Todeszeitpunkt kein Arzt dabei." Gurlitts Anwälte hatten hingegen mitgeteilt, dass der Sammler mit 81 Jahren im Beisein seines Arztes und eines Pflegers in seiner Wohnung gestorben sei. Sollte die Obduktion kein eindeutiges Ergebnis bringen, will die Staatsanwaltschaft toxikologische Tests durchführen.

Gurlitt bestimmte, wie berichtet, das Kunstmuseum Bern zu seinem Alleinerben. Dass die Sammlung nicht in Deutschland bleibt, kommt nach Ansicht von Experten nicht überraschend. Gurlitt sei "empört" darüber gewesen, wie man mit ihm umgegangen sei, heißt es mit Blick auf die umstrittene Beschlagnahme der Sammlung durch die Staatsanwaltschaft Augsburg im Jahr 2012. Es stellte sich aber heraus, dass nur ein kleiner Teil unter Verdacht steht, NS-Raubkunst zu sein.

Gurlitt schloss noch vier Wochen vor seinem Tod eine Vereinbarung mit der deutschen Bundesregierung und dem Freistaat Bayern: Er sicherte zu, seine Sammlung untersuchen zu lassen und bei tatsächlichen Raubkunstfällen "faire und gerechte Lösungen" nach den Washingtoner Prinzipien insbesondere durch Restitution zu ermöglichen. Klar ist unter Rechtsexperten, dass das Kunstmuseum Bern diese Verpflichtung übernimmt. Es hat aber bis zu einem halben Jahr Zeit, das Erbe offiziell anzutreten. Erbenanwälte wie Markus Stötzel befürchten nun Verzögerungen bei bereits laufenden Restitutionsgesprächen. (trenk, APA, DER STANDARD, 9.5.2014)