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Die Klage des VKI gegen die automatisch Umstellung von Papier- auf E-Rechnung war erneut erfolgreich.

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Der Verein für Konsumenteninformation war mit seiner Klage gegen die automatische Umstellung auf elektronische Rechnungen bei T-Mobile auch in zweiter Instanz erfolgreich. Nach dem Handelsgericht hat nun auch das Oberlandesgericht Wien entschieden, dass diese Praxis unzulässig ist.

Umstellung Anfang 2013

T-Mobile und ihre Marke Telering hatten Anfang 2013 ihren Kunden mitgeteilt, dass sie die Rechnung ab sofort ausschließlich elektronisch erhalten. Das Unternehmen argumentiert mit Umweltschutzgründen, es sei auch praktischer. Wer weiterhin auf eine Papierrechnung besteht, müsse das ausdrücklich mitteilen.

Klage auf Unterlassung

Der VKI hatte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums auf Unterlassung der Klauseln, Unterlassung der Vorgehensweise und auch auf Unterlassung nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb geklagt. Das Gericht hat nun in zweiter Instanz bestätigt, dass Klauseln und Vorgehensweise zu unterlassen sind.

Außerordentliches Kündigungsrecht

Laut den Konsumentenschützer sieht das Telekommunikationsgesetz (TKG) beim Vertragsabschluss ein Wahlrecht auf Online- oder Papierrechnung vor. Das Vorgehen von T-Mobile habe zudem gegen jenen Paragraphen des TKG verstoßen, der Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumt, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausschließlich begünstigend geändert werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (red, derStandard.at, 8.5.2014)