Bild nicht mehr verfügbar.

Der Schauspieler Günther Kaufmann.

Foto: apa/dpa/leonhardt
München - Im Fall des Münchener Schauspielers Günther Kaufmann, der auf Grund eines falschen Geständnisses zu 15 Jahren Haft wegen Tötung seines Steuerberaters verurteilt wurde, sind neue Details bekannt geworden. Der 42-jährige Berliner Hans Joachim U. hatte nach seiner Festnahme vergangene Woche gestanden, den Kaufmanns Steuerberater zusammen mit zwei Mittätern bei einem Raubüberfall im Februar 2001 getötet zu haben. In Verbindung mit eindeutigen Tatortspuren widerlegten die Angaben der drei inhaftierten neuen Verdächtigen das Geständnis des Schauspielers vor dem Münchener Landgericht.

Der Münchener Oberstaatsanwalt Peter Boie bestätigte am Mittwoch einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung", dass der neue Hauptverdächtige und heimliche Geliebte von Kaufmanns Ehefrau Alexandra bereits als Zeuge im Mordprozess gegen den Schauspieler ausgesagt hatte.

Falsches Geständnis

Kaufmanns Anwalt Steffen Ufer aus der Münchner Kanzlei Bossi erklärte, sein Mandant habe das falsche Geständnis abgelegt, weil er seine an der Tat offenbar beteiligte Frau schützen wollte. Dann habe er sich so sehr in Lügen verstrickt, dass es kein Zurück mehr gab, sagte Ufer dem Berliner "Tagesspiegel" (Dienstag). Kaufmanns Frau Alexandra ist inzwischen an Krebs gestorben.

Das rechtskräftige, aber auf einem falschen Geständnis Kaufmanns beruhende Urteil von 15 Jahren Haft gelte so lange, bis es von einem anderen Gericht aufgehoben werde, erläuterte Oberstaatsanwalt Peter Boie in München. Das Wiederaufnahmegericht sei in diesem Fall das Landgericht Augsburg. Dieses sei auch für einen Antrag auf vorläufige Haftaussetzung zuständig.

Gründe für falsches Geständnis unklar

Kaufmann war - nach seinem falschen Geständnis - im November vergangenen Jahres in München wegen Tötung seines 60- jährigen Steuerberaters zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht ging von schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge aus. Die Gründe für das falsche Geständnis von Kaufmann sind unklar, er selbst hat sich gegenüber den Ermittlern dazu bisher nicht erklärt.

Trotzdem strafrechtlich belangbar

Allerdings droht Kaufmann bei einem Freispruch neuer Ärger mit der Justiz. Für sein falsches Geständnis könne der 56-Jährige zwar nicht belangt werden, denn ein Beschuldigter dürfe straflos falsche Angaben zum eigenen Verhalten machen, sagte Boie. Aber Kaufmann habe auch zwei völlig Unschuldige als Mittäter bezichtigt. Einer der beiden Männer sei deshalb mehrere Wochen unschuldig in Untersuchungshaft gewesen. Kaufmann habe sich damit einer falschen Verdächtigung sowie einer Freiheitsberaubung strafbar gemacht. Der Strafrahmen dafür reiche von einem bis zu zehn Jahren Haft.

Kreditbetrug

In engem Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod des Steuerberaters steht den Ermittlungen zufolge ein Kreditbetrug von Kaufmanns zweiter Ehefrau Alexandra an dem Steuerberater. Sie soll sich bei dem Steuerberater unter falschen Angaben einen Kredit in Höhe von rund 400.000 Euro erschlichen haben. Die Frau hat den neuen Ermittlungen zufolge das in Berlin inhaftierte Trio offenbar zu dem Überfall auf den Steuerberater veranlasst. Zwei der drei Männer haben bereits Geständnisse abgelegt. Mit einem der drei soll Alexandra Kaufmann ein Verhältnis gehabt haben.

Im Fall eines Freispruchs muss Kaufmann auch damit rechnen, dass das Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen des Kreditbetrugs wieder aufgenommen wird, sagte Boie. Dieses Betrugsverfahren sei damals nicht weiter verfolgt worden, weil das Tötungsdelikt das gewichtigere Verfahren gewesen sei. (APA/dpa)