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Nicht wenige Anfragen, die beim STANDARD zur Serie "Zasterfahndung" landen, beinhalten Klagen über schlechtes ORF-Programm, das es mitunter schwer mache, die geforderte Gebühr zu bezahlen. Leserin S. etwa spricht von "privatsenderwürdiger Volksverdummungsprogrammierung." Und empfiehlt, die ORF-Gebühr zweckgewidmet für "Nachrichten ohne seichte Nonsensmeldungen" einzusetzen.

Schriftliche Beschwerden erhält die GIS anlassbedingt: In Zeiten der Gebührenerhöhung - sie droht mit 1. Jänner 2004 - seien es mehr als üblich. Wobei der Terminus genau definiert ist: "Wenn jemand sich zweimal an uns wendet und auf seine ursächliche Anfrage keine befriedigende Antwort erhalten hat", handele es sich eindeutig um eine Beschwerde, erklärt Gabriela Jerome von der GIS. Rund 100 solcher Schreiben zählen die Eintreiber.

Ablehnung des Ansuchens auf Gebührenbefreiung

Leserin S. ist allerdings nicht nur wegen des schlechten Fernsehprogramms erbost, sondern vor allem aufgrund der Ablehnung ihres Ansuchens um Gebührenbefreiung. S. erhält seit April ein auf ein Jahr befristetes Studienabschluss-Stipendium mit der Grundbedingung der Aufgabe jeder Berufstätigkeit. Die Bearbeitung habe sich über vier Wochen hingezogen und wurde schließlich mit dem Hinweis, es handele sich um ein Stipendium, das nicht nach sozialen Kriterien vergeben würde abgelehnt.

Ein "seltener Befreiungsfall" liege hier vor, ändert die GIS nach Vermittlung durch den STANDARD dann aber doch ihre Meinung. Grundsätzlich seien Personen nur dann gebührenbefreit, wenn sie "Beihilfen" nach dem Studienförderungsgesetz beziehen. Frau S. erhalte aber eine "Ergänzende Förderung", die Ablehnung sei richtig gewesen. Man habe den Fall aber intern besprochen und sei übereingekommen, das Stipendium unter "soziale Transferleistung" zu reihen. S. muss fortan keine Gebühren zahlen.

Das freut auch die GIS: Die Anfrage habe "eindeutig neue Erkenntnisse" erbracht: "Danke für den Hinweis." (Doris Priesching, DER STANDARD; Printausgabe, 23./24.8.2003)