Österreichische Gerichte haben zahlreiche Klauseln in den Geschäftsbedingungen (AGB) der Zahlungsdiensteanbieter Diners Club, PayLife und Paybox als ungesetzlich und nichtig eingestuft. Betroffen davon sind typische Klauseln im Zahlungsverkehr mit Kreditkarten oder dem Handy, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Freitag mit. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

In den AGB von Diners Club widerspricht demnach etwa eine Klausel, die vorsieht, dass ein Fremdwährungsumsatz zu jenem Wechselkurs umgerechnet wird, der auf der Homepage des Unternehmens aufscheint, dem Gebot der Neutralität bei der Umrechnung von Fremdwährungen. Weiters wurden Mahnspesen, die auch unabhängig von einem Verschulden des Kunden bei Zahlungsverzug kassiert werden können, als gesetzwidrig angesehen. Auch der Ausschluss der Haftung von Diners Club für reine Vermögensschäden des Kunden wurde vom OLG Wien als gesetzwidrig eingestuft.

"Verschweigungsklausel"

In den AGB von PayLife sah das Handelsgericht Wien die Frist von 42 Tagen für eine Reklamation nach Durchführung von Transaktionen als zu kurz an. Nach dem Zahlungsdienstegesetz muss der Nutzer einen nicht von ihm autorisierten Zahlungsvorgang unverzüglich - nach Feststellung - melden, maximal hat er aber dafür 13 Monate Zeit. Weiters sah das Gericht eine Verjährung der Ansprüche des Karteninhabers binnen eines Jahres als gesetzwidrig an. Auch der Ausschluss der Möglichkeit, die Karte zu sperren, wurde vom Gericht gekippt.

Paybox hat - gestützt auf eine "Verschweigungsklausel" - versucht, die Kunden durch Schweigen auf eine zugesandte SMS in neue und letztlich entgeltliche Vertragsverhältnisse zu zwingen. Das OLG Wien bestätigte nun die Sicht des VKI, dass die entsprechende Klausel gesetzwidrig und unwirksam ist. Paybox kann sich nicht auf die Klausel berufen, diese Vertragsänderungen sind daher unwirksam. Paybox ist laut VKI nunmehr dabei, mit seinen Kunden ausdrücklich neue Verträge abzuschließen. >(APA, 2.5. 2014)