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Foto: APA/Matthias Hiekel

Wien - Im Juli drehen einige Großbanken wieder an der Gebührenschraube. Bank Austria und Erste Bank Österreich erhöhen zu diesem Datum die Kontogebühren. Die Banken begründen das mit der so genannten jährlichen "Indexanpassung", zu dem Stichtag wird die Kontoführung im Ausmaß der vorjährigen Inflation teurer.

Bei der Bank Austria - die die Kontopreise für "Dauerleistungen" zuletzt im Juli 2013 erhöht hat - sind es jetzt 1,8 Prozent mit 1. Juli 2014. Die Gebühr für das "Erfolgskonto" der Bank Austria steigt im Quartal nun beispielsweise von 15,91 auf 16,19 Euro. Sofern nicht in Kontopaketen erfasst, werden bei der österreichischen UniCredit-Tochter auch BankCard-Gebühren entsprechend erhöht.

Bei der Erste Bank Österreich werden mit 1. Juli die Entgelte fürs Girokonto um 2 Prozent angehoben. Als Pauschale pro Quartal werden für das Komfort-Konto künftig 15,36 (davor 15,06) Euro verrechnet. Auch die Konditionen für Karten-Nachbestellungen, Eigenerlag/Auszahlungen an der Kassa oder Auszüge per Post oder Filiale werden angehoben, ebenfalls mit 1. Juli. Bei der Ersten war die letzte Kontogebührenerhöhung im April 2013.

Raffeisen Wien schon im April

Schon jetzt im April hat Raiffeisen in Wien die Kontoführungsgebühren "indexangepasst", ausgenommen waren Kontopakete, die im Jahr 2013 neu abgeschlossen worden sind. Für Konten im "Altbestand" wurden die Gebühren für ausgewählte Dauerleistungen um 7,97 Prozent erhöht, das entsprach der Jahresinflation der letzten drei Jahre. Davor hatte die Bank die Kontoführung fünf Jahre lang nicht verteuert, hieß es am Mittwoch. Bei den Bankkarten gab es heuer eine Anhebung um 1,39 Prozent.

Gar keine Kontogebührenverteuerung hat nach eigenen Angaben heuer die Bawag P.S.K. vor, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte.

Bankkunden, die mit Kontokostenerhöhungen nicht einverstanden sind, können wie immer zwei Monate vor Inkrafttreten neuer Preise schriftlich widersprechen und in dieser Zeit spesenfrei ihre Girokontoverträge fristlos kündigen. (APA, 30.4.2014)