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Zehn von elf durch den VKI geklagten Klauseln bei Amazon sind laut dem Wiener Handelsgericht gesetzwidrig.

Foto: REUTERS/Rick Wilking

Das Handelsgericht Wien hat entschieden, dass zehn Klauseln von Amazon gesetzwidrig sind. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen den Online-Händler geführt und gegen elf Klauseln geklagt.

Unklare Formulierungen

Die betroffenen Klauseln könnten die Kunden über ihre Rechte täuschen, so der VKI. Eine Klausel sieht beispielsweise vor, dass Kunden zusätzlich zu den vorliegenden Bedingungen auch die Bedingungen für einzelne Dienste und Services von Amazon.de akzeptieren müsse. Die speziellen Bedingungen würden in einem Konfliktfall den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen. Das Gericht befand, dass für Kunden nicht erkennbar sei, wo diese Regelungen aufzufinden sind. Zudem sei die Reichweite unklar, da auch zukünftige Services erfasst werden.

Datenaustausch

Eine weitere Klausel sah vor, dass es "einen Datenaustausch mit anderen Unternehmen innerhalb des Konzerns, Wirtschaftsauskunfteien und der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co KG" gibt. Diese ist für das Gericht zu weit gefasst. Die Zustimmung zur Datenverwendung sei nicht ausreichend, da unklar sei, welche Daten warum an wen genau weitergegeben werden.

Rechtswahl

Zudem versuche Amazon mit der Klausel "es gilt luxemburgisches Recht" das ihm genehme Heimatrecht zu vereinbaren. Laut dem Handelsgericht Wien sei eine Rechtswahl zwar zulässig. "Die zwingenden Normen jenes Staates, auf den die Werbung ausgerichtet ist und in dem der Verbraucher seinen Sitz hat, können aber nicht abbedungen werden, wenn sie den Verbraucher besser stellen, als das gewählte Recht", so der VKI.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Amazon kann Berufung einlegen. (red, derStandard.at, 30.4.2014)