Ganz ohne Kirche geht es nicht: Mancher Unsinn, der in der Nacht vom 30. April auf den ersten Maitag getrieben wird, wird mit Bezug auf den einstigen Tagesheiligen, den Apostel Philipp, traditionell "Philippeln" genannt. Philipp hat als Patron ausgedient - seit 1955 feiert die Kirche den Tag der Arbeit als Gedenktag an "Josef den Arbeiter". Dass der heilige Josef in der Bibel als Zimmermann bezeichnet wird, scheint zum "Tag der Arbeit" ebenso zu passen wie zu dem Brauch, einen Maibaum aufzustellen.
Aber der Maibaum hat weder mit christlichem noch - wie vielfach behauptet wird - mit altgermanischem Kult zu tun. Er war, wie der Volkskundler Leopold Schmidt belegt hat, ursprünglich ein herrschaftliches Geschenk: Beim in manchen Gegenden üblichen "Maibaumumschneiden" im Herbst wird das Holz den Armen zum Heizen gegeben.
"Wer zieret uns nu die maien?"
1224 wurde der Brauch erstmals in Aachen erwähnt. Sechs Jahre später sorgten sich die Wiener Bürger beim Ableben Herzog Leopolds VI.: "Wer zieret uns nu die maien?" Nun: Auch Jahrhunderte später wird der Maibaum noch geschmückt - auch wenn sich diese Gepflogenheit erst im 19. und 20. Jahrhundert flächendeckend auch auf dem Land durchgesetzt hat.
Die Ethnologin Helga Maria Wolf reiht den Maibaum "in die große Familie der Festbäume, zu der unter anderem Kirtagsbaum, Hüterbaum, Sonnwendbaum und die Bäumchen zur Dachgleiche zählen".
Und er hatte auch unmittelbare, aber meist viel kleinere Geschwister: In manchen Gegenden stellte man früher jungen ledigen Frauen geschmückte Maibäumchen vor das Haus.
Begehrlichkeit von Dieben
Den Burschen war dagegen die Mutprobe vorbehalten, auf den großen Maibaum zu kraxeln, um vom oben aufgehängten Kranz Würste, Brezel oder Süßigkeiten zu pflücken.
Vorausgesetzt, der Baum war auch da, wo er hingehört, also auf dem Dorf- oder Stadtplatz. Der lange, geschälte Stamm einer gerade gewachsenen Fichte oder Tanne weckt nämlich traditionell die Begehrlichkeit von Dieben: Es ist eine weitverbreitete Sitte, dass junge Männer in den sogenannten "Unruhenächten" vor dem Maifeiertag versuchen, das gute Stück zu stehlen und es erst herauszurücken, wenn man ihnen ein Fass Bier dafür gibt.
Solches Maibaumstehlen wird üblicherweise nicht strafrechtlich verfolgt - es wird auch von Juristen dem Brauchtum zugerechnet, solches "Philippeln" ist zwar illegal, aber nicht strafbar. (Conrad Seidl, DER STANDARD, 30.4.2014)