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Für einen U-Auschuss-Vorsitzenden aus dem Parlament: Barbara Prammer.

Foto: APA/Neubauer

Wien - Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) beharrt in Sachen U-Ausschuss-Reform darauf, dass der Vorsitz aus dem Parlament kommen muss. Das sei eine "Glaubensfrage", betonte sie bei einem Pressegespräch am Montag. Ein Richter kommt für sie nicht infrage: "Ich will eigentlich kein Gerichtsverfahren im Haus haben."

Der Vorsitzende soll nach Prammers Wunsch aus den Reihen der Abgeordneten kommen, aber weder Frage- noch Stimmrecht haben. Dass die Nationalratspräsidenten den Vorsitz übernehmen, wie es ihre Fraktion vorschlägt, schätzt Prammer auch als bewerkstelligbar ein. Vorstellen kann sie sich auch die Idee, schon am Beginn der Gesetzgebungsperiode fünf Abgeordnete für eine Vorsitzführung zu nominieren.

Ausgestaltung des Minderheitsrechts

Zu klären sei bei den Verhandlungen auch die Ausgestaltung des Minderheitsrechts. Prammer verwies darauf, dass es auch in Deutschland - dessen Regelung immer wieder als Vorbild genannt wird - so sei, dass zwar eine Minderheit etwa Zeugen beantragen könne, die Mehrheit aber auch dagegen sein könne. In diesem Fall lande die Sache eben bei der Schiedsstelle und letztlich beim Bundesverfassungsgericht. Die Regelung der Redezeiten im U-Ausschuss nach "Wiener Stunde", wie von der ÖVP gewünscht, ist für Prammer keine "Fahnenfrage".

Sie habe vorgeschlagen, dass die Parteien ihre Vorschläge übermitteln und die Parlamentsdirektion einmal schaue, was eigentlich ohnehin außer Streit stehe - bisher sei aber noch nichts eingetroffen. Trotzdem hat Prammer aber den Eindruck, dass es die Parteien schaffen werden, bis Sommer eine Lösung zur Reform vorzulegen. (APA, 28.4.2014)