Eine Kanadierin, die im Oktober 2012 mit ihrem SUV zwei 16-Jährige und einen 17-Jährigen auf ihren Fahrrädern angefahren hatte, klagt nun die Familien der Opfer auf insgesamt 1,35 Millionen Kanadische Dollar (rund 885.000 Euro). Der ältere Bursch starb bei dem Unfall im Bundesstaat Ontario, einer der jüngeren wurde schwer verletzt.

Grundlage der Klagsschrift sei fahrlässiges Verhalten der drei Radfahrer, die um halb zwei Uhr früh ohne ausreichende Beleuchtung auf der Straße unterwegs waren, um sich Hot Dogs zu besorgen. Die 42-Jährige leide seither an psychischen Folgeschäden, darunter Depressionen, Angstzustände, erhöhte Reizbarkeit und posttraumatischer Stress, berichtet die "Toronto Sun".

Zu schnell unterwegs

Die Anklage richtet sich gegen den 17-Jährigen und dessen Eltern als Rechtsnachfolger sowie die beiden 16-Jährigen und deren Erziehungsberechtigte. Zudem fordert die 42-Jährige Schadenersatz vom County Simcoe, in dem sich der rund 90 Kilometer nördlich von Toronto gelegene Unfallort befindet, wegen Nachlässigkeiten bei der Instandhaltung der Straße.

Die Eltern seien am Boden zerstört, heißt es in dem Bericht. "Sie tötete mein Kind und will jetzt davon profitieren? Sie sagt, sie habe Schmerzen? Sie soll in meinen Kopf schauen, dort wird sie Schmerzen sehen, sie wird Panik sehen und Albträume", sagte die Mutter des getöteten 17-Jährigen. Der Anwalt gab an, ihm sei kein Fall bekannt, in dem jemand einen Jugendlichen getötet hat und dann wegen seines Verhaltens vor Gericht gezogen ist.

Die 42-jährige Fahrerin wurde nach dem Vorfall nicht belangt, obwohl sie laut Polizeiunterlagen in einer 80-km/h-Zone mit knapp 90 km/h unterwegs war und dabei die Burschen von hinten getroffen hatte. Deshalb und weil sie den Unfall unter Drogeneinfluss und telefonierend verursacht haben soll, haben die Eltern des 17-Jährigen ihrerseits Klage gegen die Lenkerin eingeleitet. Der Mann der 42-Jährigen, ein Polizist, sei in der besagten Nacht hinter ihr gefahren, seine Zeugenaussagen reichten aber nicht aus, um den genauen Unfallhergang zu klären. (mcmt, derStandard.at, 28.4.2014)