Innsbruck - Der ehemalige TirolerLandeshauptmannstellvertreter Anton Steixner (ÖVP) muss sich am Freitag am Innsbrucker Landesgericht wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses verantworten. Steixner soll im Februar 2008 den damaligen Landesjägermeister über ein Disziplinarverfahren gegen ein Mitglied des Landesjägerverbandes informiert haben. Dem Angeklagten drohen bis zu drei Jahre Haft.

Pflicht und Urteil

Der frühere Landesjägermeister steht wiederum wegen Bestimmung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses vor Gericht. Steixner soll ihm zudem eine Kopie eines Aktenstückes aus dem beim Land anhängigen Disziplinarverfahren übergeben haben. Mit einem Urteil wurde für den Nachmittag gerechnet.

Der frühere Politiker - seit seinem Ausscheiden aus der Politik nach der Landtagswahl im Frühjahr 2013 wieder als Landwirt tätig - hatte im Vorfeld gemeint, dem Verfahren "gelassen" entgegenzusehen. Er habe es damals für seine Pflicht gehalten, dass der Landesjägermeister über Personen Bescheid weiß, die in den Vorstand des Landesjägerverbandes gewählt werden sollen, Details oder Unterlagen aus dem Verfahren habe er nicht weitergegeben. (APA, 25.04.2014)