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Fahrer von Schweizer Blaulichtorganisationen sind besser nicht zu schnell unterwegs.

Foto: EPA/SAMUEL GOLAY

Wien - Die bereits vor der Verabschiedung des Schweizer Gesetzes "Via sicura" aufgekeimte Kritik ist nach der Einführung noch lauter geworden - vor allem bei den Verantwortlichen der Blaulichtorganisationen. Lenker von Rettungs-, Feuerwehr- oder Polizeifahrzeugen riskieren hohe Strafen, wenn sie im Notfall das vorgeschriebene Tempolimit überschreiten. 

"Das Gesetz bestraft jene, die das Gesetz übertreten müssen, um Hilfe zu leisten", zitiert die Schweizer Zeitung "Blick" ein Mitarbeitermagazin der Polizei. "Es meldet sich doch niemand mehr, wenn er mit der ständigen Angst leben muss, ins Gefängnis zu kommen", sagt ein Sprecher der Feuerwehr Rohrdorf über die Schwierigkeit, Nachwuchs zu rekrutieren.

Vom der Geldbuße zur Haftstrafe

Galt eine zu hohe Geschwindigkeit bei Blaulichtfahrern zwar auch vor "Via sicura" schon als Gesetzesübertretung, so wurde mit der Novellierung aus dem Vergehen, das höchstens mit einer Geldbuße geahndet werden konnte, eine Straftat mit angedrohter Haftstrafe. Zwischen ein und vier Jahren Gefängnis und 24 Monate Führerscheinentzug riskieren nun die Einsatzkräfte, wenn sie in der 30-km/h-Zone 70 km/h, im Stadtgebiet statt erlaubten 50 km/h doppelt so schnell oder auf der Autobahn statt mit 120 km/h mit 200 km/h unterwegs sind.

Wie "Blick" berichtet, gibt es nun ernsthafte politische Bestrebungen, das Anfang 2013 eingeführte Gesetz wieder rückgängig zu machen. Abgeordnete der liberalen FDP und der nationalkonservativen SVP haben sich laut dem Bericht mit Juristen und Vertretern der Einsatzdienste getroffen, um sich im weiteren Vorgehen abzustimmen. "Als diese Geschwindigkeitslimiten eingeführt wurden, dachte das Parlament nur an Raser, nicht aber an Leute, die Leben retten müssen", sagt FDP-Nationalrätin und Präsidentin der Parlamentarischen Gruppe Feuerwehr Corina Eichenberger. 

Weitere Verschärfung kommendes Jahr

"Via sicura" ist eines der umfangreichsten Verkehrssicherheitsprogramme in der Geschichte der Schweiz. Nach der Strafverschärfung 2013 wurde das Paket mit 1. Jänner 2014 in einer zweiten Tranche unter anderem um ein totales Alkoholverbot für Führerscheinneulinge und verpflichtendes Fahren mit Licht am Tag erweitert. 2015 werden strengere medizinische Tests für Pensionisten, der Einsatz von Alkohol-Wegfahrsperren und Datenaufzeichnungsgeräten sowie die obligatorische Nachschulung für "fehlbare Fahrzeuglenkende" eingeführt.

In Österreich ist übrigens "der Lenker eines Einsatzfahrzeuges bei seiner Fahrt an Verkehrsverbote oder an Verkehrsbeschränkungen nicht gebunden", heißt es in Paragraf 26 der Straßenverkehrsordnung. "Er darf jedoch hiebei nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen." (mcmt, derStandard.at, 23.4.2014)