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Foto: APA/dpa/Boris Roessler

Graz - Große, weithin sichtbare Feuer, manchmal auch brennende Kreuze erhellten in der Nacht vor dem Ostersonntag seit Jahrhunderten die Steiermark. Den Brauch, in den Osterfeiertagen ein Feuer zu entfachen, gibt es nicht nur in Österreich, sondern auch in einigen Regionen Deutschlands. In Österreich ist das Osterfeuer aber besonders in der Steiermark sehr verbreitet.

In ländlichen Gegenden hat fast jeder Hof in der Nacht des Ostersamstags sein eigenes Feuer, um das man sich mit Most oder Glühwein versammelt. Doch seit 2011 werden die steirischen Osternächte immer dunkler. Gerade in der Steiermark wurde dem Osterfeuer sukzessive der Kampf angesagt.

In Graz ausnahmslos verboten

Bevor man also seinen Grünschnitt oder altes Holz zu kunstvollen Türmchen zusammenträgt, sollte man wissen: Im Gemeindegebiet von Graz, das unter anderem durch starkes Verkehrsaufkommen von Pendlern und durch seine Kessellage unter der stärksten Feinstaubbelastung Österreichs leidet, sind Brauchtumsfeuer mittlerweile komplett und ausnahmslos verboten. Dazu zählen auch die Sonnwendfeuer im Juni.

Im Grazer und im Leibnitzer Feld in der Südsteiermark darf wenigstens pro Gemeinde noch ein - von der Gemeinde veranstaltetes und bei der Bezirkshauptmannschaft angemeldetes - Brauchtumsfeuer entfacht werden. Betroffen von der Regelung sind die Gemeinden Feldkirchen bei Graz, Fernitz, Gabersdorf, Gössendorf, Grambach, Gralla, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Kalsdorf, Kaindorf an der Sulm, Lang, Lebring, Leibnitz, Mellach, Obervogau, Pirka, Raaba, St. Veit am Vogau, Seiersberg, Spielfeld, Straß, Tillmitsch, Unterpremstätten, Vogau, Wagna, Weitendorf, Werndorf, Wildon, Wundschuh sowie Zettling.

Hohe Geldstrafen

Wer sich nicht an die Verbote hält, muss mit saftigen Geldstrafen rechnen. Da beträgt das maximale Strafausmaß immerhin 3630 Euro, wie der Nachhaltigkeitskoordinator der Steiermark, Wilhelm Himmel, rechtzeitig ein paar Tage vor Ostern verkündete.

In allen anderen Gemeinden dürfen Privathaushalte weiterhin zu Ostern und am 21. Juni Feuer entfachen. Was dabei verbrannt wird, ist auch genau festgelegt. Die Zeiten, da man zu diesen Gelegenheiten einfach seinen Sperrmüll entsorgen konnte, sind schon seit vielen Jahren vorbei.

So sollte man wissen, dass das Verbrennen etwa von Kunststoffen, Dachpappe oder gar Autoreifen im Freien oder in Feuerstätten, die dafür nicht ausdrücklich behördlich genehmigt sind, verboten ist. Hier beträgt die Strafe sogar bis zu 36.340 Euro. Die kann man sicher besser in eine ausgiebige Osterjause investieren. (Colette Schmidt, DER STANDARD, 18.4.2014)