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Im Vergleich zum Vorjahr sind die Stelleninserate um ein Viertel zurückgegangen.

Foto: AP/Jens

Die AK hat nun zum dritten Mal die Gehaltsangaben bei Stelleninseraten überprüft. Die Mehrzahl der Betriebe (87 Prozent) hält sich laut einer AK-Aussendung an die gesetzlichen Bestimmungen zur Gehaltstransparenz. Aber noch immer gebe es zahlreiche Inserate ohne Gehaltsangaben. Ingrid Moritz, Leiterin der AK Abteilung Frauen, Familie: "Vielfach sind die Inserate auch nicht aufschlussreich, weil das Stundenausmaß bei Teilzeit oder bei All-in-Verträgen fehlt und somit keine echte Gehaltstransparenz gegeben ist. Zudem sind Angaben über das tatsächlich zu erwartende Gehalt stark zurückgegangen." Grundsätzlich werde nur den gesetzlichen Erfordernissen genüge getan, indem das kollektivvertragliche Mindestgehalt angegeben und auf die Bereitschaft zu Überzahlung ohne nähere Angaben hingewiesen werde, kritisierte die AK.

Die AK hat die Samstag-Ausgaben von vier großen Tageszeitungen im Februar und März 2014 sowie 557 Inserate von vier Internet-Jobbörsen untersucht. Ziel der Regelung zu den Stelleninseraten im Einkommenstransparenzgesetz ist es, Menschen, die Jobs suchen, Informationen über die zu erwartende Entlohnung zu geben und damit zur Verringerung der Einkommensschere zwischen den Geschlechtern beizutragen. 

Angespannte Situation am Arbeitsmarkt

Der Anteil der Inserate mit Information zu Ist-Gehalt oder Bandbreite, ist in Tageszeitungen von 54 Prozent auf 38 Prozent zurückgegangen. Kritisch sieht die AK, dass Großbetriebe mit mehr als 500 Beschäftigten nur zu 21 Prozent das Ist-Gehalt ausweisen. 2013 waren es noch 39 Prozent. Etwas besser sieht die Qualität im Bereich der Onlinebörsen aus, wo zumindest 45 Prozent Ist-Angaben machen. Insgesamt (Tageszeitungen und Onlinebörsen) ist der Anteil der Inserate mit Ist-Gehaltsangaben somit von 48 auf 40 Prozent zurückgegangen.

Insgesamt schlägt auch die angespannte Situation am Arbeitsmarkt durch. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Stelleninserate um ein Viertel zurückgegangen. Gab es 2013 noch 5.156 Inserate sind es jetzt nur mehr 3.991 ausgeschriebene Stellen. Neben der Angabe des Ist-Gehalts und einer Bandbreite der möglichen Bezahlung sowie des Arbeitsausmaßes bei Teilzeitstellen oder All-in-Verträgen fordert die AK auch für sich und die Gewerkschaft das Recht, unvollständige Angaben anzeigen zu können, um die Einhaltung des Gesetzes wirksam umzusetzen. (APA/red, derStandard.at, 17.4.2014)