Detroit - General Motors wehrt sich gegen Klagen im Zusammenhang mit dem Rückruf von Millionen Fahrzeugen wegen fehlerhafter Zündschlösser. Vor US-Gerichten in Südtexas und Kalifornien beantragte der Autobauer am Dienstag die Aussetzung von Klagen mutmaßlich Geschädigter. Die Opel-Mutter ist der Ansicht, dass sie für Vorfälle vor 2009, als das Unternehmen aus der Insolvenz kam, nicht belangt werden kann.

Seit 2009 sei GM rechtlich ein neues Unternehmen. Ansprüche vor 2009 müssten an die Überbleibsel der alten GM gerichtet werden, so der Autokonzern.

Bei Unfällen, die durch die defekten Zündschlösser ausgelöst wurden, sind mindestens 13 Menschen ums Leben gekommen. Bisher wurden 2,6 Millionen Fahrzeuge in die Werkstätten zurückgerufen. Seit Beginn der Rückrufaktion im Februar wurden Dutzende Klagen gegen den Autobauer eingereicht: Entweder im Namen von Opfern oder von Fahrzeughaltern, die den Wert ihres Autos durch die Rückrufe gemindert sehen. Die US-Verkehrsaufsicht untersucht vor allem, warum GM mit dem Rückruf wartete, obwohl die Probleme mit den Zündschlössern seit mehr als zehn Jahren bekannt waren. (APA, 16.4.2014)