Werner Kogler, Finanzsprecher und stellvertretender Klubchef der Grünen, hat der Regierung eine Steilvorlage geliefert. Er bezeichnete diese als "organisierte Verbrecherbande". Diese Äußerung mag im Eifer der politischen Auseinandersetzung gefallen sein. Aber sie war ungeschickt. Sie bestärkt die Regierungsparteien in ihrer Argumentation, dass so einer wie Kogler als Vorsitzender eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses nicht tragbar ist: So einer kann nicht objektiv und über den Parteien stehend sein, so einer fährt Angriffslinie. Da weiß man schon, was kommen wird.

Stimmt. Kogler wäre als Ausschussvorsitzender ungeeignet. Er ist nicht fair und abwägend. Er ist ein Angreifer, die Idealbesetzung für den grünen Fraktionsführer in einem solchen Ausschuss: Kogler ist kompetent, er recherchiert und versteht die Zusammenhänge, er verdichtet, haut manchmal über die Stränge, er marschiert vorwärts. So soll ein Abgeordneter sein. Nicht aber ein Vorsitzender.

Das Problem: Wenn die Regierungsvertreter jetzt von so einem wie Kogler reden, dann meinen sie auch die anderen. Peter Pilz etwa. Wobei sich der bei seiner Vorsitzführung im Eurofighter-Ausschuss nichts hat zuschulden kommen lassen. Oder Matthias Strolz, der in seinen Wortbildern und seinem Aktionismus auch schon kräftig über das Ziel geschossen hat. Daher will die ÖVP einen Richter oder zumindest eine "rechtskundige Person" von außen als Vorsitzenden. Das funktioniert anderswo auch, etwa im Wiener Landtag.

Aber es wäre schade, wenn sich das Parlament ein so wichtiges Instrument wie den Untersuchungsausschuss aus der Hand nehmen lässt und den Eindruck erweckt, dass es einen g'standenen Richter braucht, um eine Handvoll wildgewordener Abgeordneter zu zähmen. Das Parlament sollte durchaus in der Lage sein, sich die Ausschüsse selbst zu regeln und sie eigenverantwortlich über die Bühne zu bringen. Und es gibt hoffentlich genügend Abgeordnete, auf die sich alle Fraktionen als Vorsitzführende einigen können.

Dass es einer Reform bedarf, ist unumstritten. Die Position des beisitzenden Verfahrensanwalts gehört gestärkt, das Gleiche gilt für die Rechte der Auskunftspersonen. Sie sollen im Ausschuss befragt und nicht wie Verbrecher vorgeführt werden. In diesem Zusammenhang kann man auch über die Immunität der Abgeordneten diskutieren. Eine zeitliche Begrenzung des Ausschusses, wie die ÖVP das jetzt fordert, erscheint auch nicht unvernünftig. In einem Jahr sollte der Ausschuss zu einem Ergebnis kommen können. Da werden sich auch die Oppositionsparteien bewegen müssen.

Es liegt jetzt an den beiden Regierungsparteien, eine Reform nicht nur zuzulassen, sondern auch voranzutreiben. Zeitlich befristet, bis zum Sommer. Man braucht das Instrument nicht neu zu erfinden, es liegen genügend Vorschläge auf dem Tisch, und es gibt gut funktionierende Beispiele, in Deutschland etwa. Ob und was im Internet oder im Fernsehen live übertragen werden soll, ist letztendlich ein Randthema, das mit gutem Willen pragmatisch gelöst werden kann.

Die bisherige Verzögerungstaktik ist nicht hinzunehmen. SPÖ und ÖVP müssen jetzt guten Willen beweisen, wenn sie einen Rest an Glaubwürdigkeit bewahren wollen. Dann wird es auch einen Untersuchungsausschuss zur Hypo geben. Der lässt sich nicht verhindern. (Michael Völker, DER STANDARD, 16.4.2014)