Bereits im März dieses Jahres war eine erste Verfügung gegen die Veröffentlichung des Buches ergangen. Das Bayerische Oberlandesgericht (OLG) hob die Entscheidung später allerdings wieder auf. Der Verlag verpflichtete sich im Gegenzug, die monierten Passagen zu schwärzen.
Nicht verfremdet genug
In der neuen Fassung des Buches wurden die entsprechenden Stellen allerdings nicht gestrichen, sondern lediglich inhaltliche Änderungen vorgenommen. Die beiden Klägerinnen entschieden sich aus diesem Grund, erneut gegen die Veröffentlichung vorzugehen. Es fehle weiterhin an einer künstlerischen Verfremdung. Beide Figuren seien nach wie vor klar zu identifizieren.
Die Ex-Freundin Billers taucht in dem Roman als Titelheldin "Esra" auf. Auch ihre Mutter spielt eine Rolle. Nach Ansicht der Klägerinnen entsprechen die Schilderungen exakt den tatsächlichen Lebensumständen. Der Bundesfilmpreis für "Esra" und der alternative Nobelpreis für die Mutter wurden in der neuen Fassung zum Fritz-Lang-Preis und dem Gustav-Adolf-Preis.
Verlag protestiert