München - Auch die zweite Fassung des umstrittenen Liebesromans "Esra" von Maxim Biller darf nicht erscheinen. Das Landgericht München I habe erneut eine einstweilige Verfügung gegen das Buch erlassen und zusätzlich ein generelles Verbot angekündigt, wie das Gericht am Freitag bestätigte. Auch die neue Version des Buches verletzt nach Ansicht der Richter die Persönlichkeitsrechte von Billers Ex-Freundin und deren Mutter. Die Frauen seien weiterhin als Figuren des Romans erkennbar. Der Verlag Kiepenheuer & Witsch bezeichnete die Entscheidung des Gerichtes als einen "Skandal".

Bereits im März dieses Jahres war eine erste Verfügung gegen die Veröffentlichung des Buches ergangen. Das Bayerische Oberlandesgericht (OLG) hob die Entscheidung später allerdings wieder auf. Der Verlag verpflichtete sich im Gegenzug, die monierten Passagen zu schwärzen.

Nicht verfremdet genug

In der neuen Fassung des Buches wurden die entsprechenden Stellen allerdings nicht gestrichen, sondern lediglich inhaltliche Änderungen vorgenommen. Die beiden Klägerinnen entschieden sich aus diesem Grund, erneut gegen die Veröffentlichung vorzugehen. Es fehle weiterhin an einer künstlerischen Verfremdung. Beide Figuren seien nach wie vor klar zu identifizieren.

Die Ex-Freundin Billers taucht in dem Roman als Titelheldin "Esra" auf. Auch ihre Mutter spielt eine Rolle. Nach Ansicht der Klägerinnen entsprechen die Schilderungen exakt den tatsächlichen Lebensumständen. Der Bundesfilmpreis für "Esra" und der alternative Nobelpreis für die Mutter wurden in der neuen Fassung zum Fritz-Lang-Preis und dem Gustav-Adolf-Preis.

Verlag protestiert

Der Kölner Verlag sieht in dem Urteil "einen generellen Angriff auf die Freiheit der Kunst gegenüber den Ansprüchen und Einsprüchen von außen". Es dürfe einem Schriftsteller nicht verboten werden, auch Personen, Ereignisse oder Gedanken aus der Realität zu verwenden. Insgesamt handle es sich um ein Werk der Fantasie des Autors. Ansonsten müsste jedes belletristische Werk der Vergangenheit und Gegenwart unter juristischen Verdacht gestellt werden. (APA/dpa)