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Will gemeinsam mit Justizminister Brandstätter im Mai eine Entscheidung finden: Kulturminister Josef Ostermayer

Foto: APA/Pfarrhofer

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag entschieden, dass Raubkopien bei der Höhe der Festplattenabgabenicht berücksichtigt werden dürfen. Die Gebühr solle nur dazu dienen, legale Privatkopien "angemessen" zu vergüten, so der EuGH.

In Österreich wird seit Jahren heftig über eine mögliche Einführung der Festplattenabgabe diskutiert. Gegner des Modells wie die Plattform für ein modernes Urheberrecht sehen sich durch das Urteil bestätigt. Die Verwertungsgesellschaften betonen im Gegenzug, dass sich der EuGH an keiner Stelle gegen eine Festplattenabgabe ausspreche, sondern lediglich "für Präzision" sorge.

Tarife werden ausgehandelt

"Im Endeffekt ist die Höhe der Festplattenabgabe ohnehin Verhandlungssache", so Paul Fischer, der als Jurist bei der Verwertungsgesellschaft Austromechana tätig ist. Daher sieht er kaum Auswirkungen auf Österreich. Bei den aktuellen Tarifen müsste der Elektrohandel jährlich rund 40 Millionen Euro an die Verwertungsgesellschaften überweisen. Dieser Betrag könnte allerdings schrumpfen, wenn die Händler mit Verweis auf das EuGH-Urteil einen niedrigeren Tarif forderten.

Entscheidung soll im Mai fallen

Davor steht aber noch die Entscheidung von Kulturminister Ostermayer und Justizminister Brandstätter über die Zukunft der Urheberrechtsabgabe an. Die soll laut Büro Ostermayer im Mai fallen. Derzeit werden noch verschiedene Varianten geprüft, neben der Festplattenabgabe etwa auch ein Kulturaufschlag auf die GIS-Gebühr oder eine Breitbandabgabe. Ostermayer hatte sich in der Vergangenheit allerdings mehrfach für eine Festplattenabgabe ausgesprochen.

Das aktuelle EuGH-Urteil stehe dabei in keinem Zusammenhang zu Überlegungen zur Festplattenabgabe, so Ostermayers Pressesprecher Matthias Euler-Rolle. (Fabian Schmid, DER STANDARD, 13./14.4.2014)