Wien - Eine Regelung im Kinderbetreuungsgeld-Gesetz samt entsprechendem Erlass des Sozialministers kann Eltern jetzt bis zu 3.500 Euro kosten, hat die Arbeiterkammer (AK) am Freitag gewarnt. Eltern, die alle vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen absolviert aber vergessen haben, die Bestätigung darüber rechtzeitig an die Gebietskrankenkasse zu schicken, erhalten nur das halbe Kindergeld, so als hätten sie die Untersuchungen gar nicht durchführen lassen. Die AK verlangt daher von der Regierung, dass das Gesetz sofort geändert wird. Jene Eltern, die die Frist bereits versäumt haben, müssten die Möglichkeit bekommen, die Bestätigung nachzubringen

"Es reicht, die Frist auch nur um einen Tag zu überziehen - ein Nachbringen ist nicht möglich. Diese Regelung kann Eltern bis zu 3.500 Euro kosten. Wenn nur eine von zehn Müttern diese Frist übersieht, sind pro Jahr davon mehr als 5.000 Familien betroffen. Das ist eine bürokratische Schikane", so Christoph Klein, Leiter des AK Sozialbereichs, in einer Aussendung. "Eltern, die bloß übersehen haben, einen Zettel abzuschicken, werden genauso bestraft wie Eltern, die ihr Kind kein einziges Mal in diesen 14 Monaten zur Untersuchung gebracht haben."

Zwischen der Geburt eines Kindes und dem 14. Lebensmonat sind insgesamt fünf Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Pass durchzuführen. Das Kinderbetreuungsgeld-Gesetz aus dem Jahr 2002 schreibt vor, dass die Bestätigung über die Untersuchungen bis spätestens bis zum Ende des 18. Lebensmonats an die zuständige Krankenkasse geschickt wird. Wird die Bestätigung nicht oder verspätet geschickt, wird das Kindergeld unwiderruflich vom 21. Lebensmonat bis zum Ende der Bezugsdauer halbiert. Bei einem 36-monatigen Bezug des Kindergeldes, wenn also auch der Partner für mindestens sechs Monate überwiegend das Kind betreut, macht das knapp 3.500 Euro aus.

Sozialministerium weist Kritik zurück

Absolut kein Verständnis für die Kritik der Arbeiterkammer am Kindergeldverlust wegen Fristversäumnis haben die beiden Staatssekretäre Ursula Haubner und Reinhart Waneck (beide F). In einer Aussendung betonen sie, dass die Eltern die Voraussetzungen unterschreiben müssen, ein Merkblatt und zusätzlich noch - zwei Monate vor Ablauf der Frist - ein Erinnerungsschreiben erhalten. Von einer "bürokratischen Schikane" zu sprechen, sei "mehr als bedenklich". Schließlich gehe es darum, die alarmierend rückläufigen Untersuchungen für den Mutter-Kind-Pass wieder anzukurbeln.

Ohne Nachweis der Untersuchungen wäre das Ziel der frühestmöglich beginnenden Gesundheitsvorsorge eine "reine Luftblase und Schaumschlägerei. Deshalb hat man beim Kinderbetreuungsgeldgesetz strikt darauf geachtet, diese Nachweise auch einzufordern", hieß es.

Im übrigen werde derzeit im Sozialministerium an einer Gesetzesnovelle gearbeitet, um das einbehaltene halbe Kindergeld nach der Erbringung des Nachweises für die zeitgerecht durchgeführten Untersuchungen rückwirkend auszahlen zu können. Von einer Nachweisfrist will man jedoch keinesfalls absehen, weil dann die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen obsolet würden.(APA)