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Ernst August von Hannover will kein "Pinkelprinz" sein.

Foto: APA/dpa/Roessler
Prinz Ernst August von Hannover will nicht länger als "Pinkelprinz" tituliert werden. Deswegen hat er gegen die Info-Illustrierte "News" am Wiener Landesgericht eine Klage auf Entschädigung eingebracht. Das Blatt hatte im September 2002 einen Artikel über den Ehemann von Caroline von Monaco mit der inkriminierten Bezeichnung in der Titelzeile veröffentlicht. Für Ernst August wurde dadurch der Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Heute, Donnerstag, wurde das medienrechtliche Verfahren eröffnet, wobei man vorerst auf die Anwesenheit des Welfenprinzen verzichten musste.

"News" habe ohne jedweden Zusammenhang eine alte Story aufgewärmt

"Er ist nur von Zeit zu Zeit kurz in Österreich. Er hat eigentlich eine englische Anschrift. In London. Aber eigentlich brauchen wir ihn ja zu nichts", meinte sein Anwalt. "News" habe ohne jedweden Zusammenhang eine alte Story aufgewärmt.

Es geschah während eines Besuchs der Expo 2000 in Hannover, als der Nachfahre eines der ältesten europäischen Fürstenhäuser noch auf dem Expo-Gelände gegen die Holzfassade eines Pavillons uriniert haben soll. Ein deutsches Massenblatt druckte neben dem Bericht auch ein unscharfes, den Zwischenfall dokumentierendes Foto des 47-jährigen Prinzen ab und berief sich auf eidesstattliche Erklärungen von zwei Augenzeugen.

"Grobe Lächerlichmachung"

"Ein drei Jahre zurückliegender, allfällig schwacher Moment des Prinzen, der sich - abgedeckt von einem Leibwächter - auf Grund eines dringenden Bedürfnisses kurz erleichtert hat, wird nunmehr zur groben Lächerlichmachung verwendet", echauffierte sich der Rechtsvertreter des blaublütigen Klägers nun im Wiener Straflandesgericht. Lediglich "etliche Provinzgazetten" hätten seinerzeit über die Affäre berichtet.

Spitzname kursiere noch immer in den Medien

Die Gegenseite wandte ein, der gegenständliche Spitzname kursiere noch immer in den Medien. Zum Beweis wurde ein ganzes Konvolut mit entsprechenden Zeitungsmeldungen vorgelegt. Außerdem habe man "nur an Nichtkönigliches Benehmen in der Öffentlichkeit erinnert".

Wäre es nach Richterin Natalia Frohner gegangen, hätte man sich das Verfahren überhaupt ersparen können: Mit dem Hinweis, die Bezeichnung "Pinkelprinz" sei "notorisch" und stelle keine grobe Beschimpfung oder Verunglimpfung dar, hatte sie die Rechtssache zunächst eingestellt. Das Oberlandesgericht Wien meinte jedoch, man könne es sich nicht so einfach machen. Es müsse schon näher geprüft werden, ob eine Verhöhnung vorliegt.

"Die näheren Umständige beleuchten"

Deswegen hält die Richterin, die den Akt somit wieder öffnen durfte, die zeugenschaftliche Einvernahme des Prinzen für unerlässlich. Sie will "die näheren Umstände beleuchten", die Ernst August den eingeklagten Spitznamen eingebracht haben, wie sie erklärte. Zur Ladung des Prinzen wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt. (APA)