Drei Säulen | Staatlich gefördert | Private Zuzahlung | Vorsorgewohnung | Fonds | Versicherung

Foto: dapd/Joerg Koch

Wien - Es sind drei Säulen, auf denen das Pensionssystem in Österreich steht. Die staatliche Pension (Umlageverfahren), die betriebliche Vorsorge und die private Zusatzpension. Je nachdem, welche Experten man befragt, wackelt immer eine dieser Säulen.

Es gibt aber einige Punkte, die die Annahme zulassen, dass es für den Staat künftig schwieriger werden wird, das Umlageverfahren aufrechtzuerhalten:

  • Nachwuchs: Die Geburtenrate liegt in Österreich bei 1,44 Kindern. An diesem Niveau hat sich in den letzten 25 Jahren kaum etwas geändert. Es kommen deutlich weniger potenzielle Beitragszahler in das System, die die Pensionen für eine weit größere Anzahl von Menschen finanzieren sollen.
  • Arbeitsmarkt: Weil weniger Kinder geboren werden, droht der Arbeitsmarkt zu kippen. Im Jahr 1980 kamen noch um 63.532 mehr Menschen in den Arbeitsmarkt, als diesen verlassen haben. Das ist nicht mehr der Fall. In der Phase 2014 bis 2016 werden knapp 10.000 Menschen mehr den Arbeitsmarkt verlassen, als überhaupt neu hinzukommen.
  • Alter: Die Lebenserwartung steigt. Ein 1972 geborener Mann hatte damals eine Lebenserwartung von 67 Jahren. 2012 geborene Männer werden im Schnitt 78 Jahre alt. Eine 1972 geborene Frau hatte damals eine Lebenserwartung von 74 Jahren, 2012 lag sie bei 83 Jahren, zeigen Daten der Statistik Austria. Die Zeit der Pension wird also länger.
  • Alter II: Zum Thema alternde Gesellschaft gibt es viele Zahlenspiele: Männer, die 1972 bereits 60 Jahre waren, hatten damals noch eine Lebenserwartung von 15 Jahren - heute sind es knapp 22 Jahre. Hatten 60-jährige Frauen 1972 noch eine Lebenserwartung von rund 19 Jahren, so waren es 2012 bereits 25 Jahre. Bei Umfragen zeigt sich, dass es unterschätzt wird, wie lange jemand in Pension sein kann und für welchen Zeitraum sie finanziert werden muss.
  • Staatshaushalt: Die Staatsverschuldung hat in den vergangenen Jahrzehnten - bis auf wenige Jahre - stetig zugenommen. 1982 lag sie bei 39,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP); im Vorjahr bei 75,4 Prozent des BIP. Da wirken sich freilich nicht nur die gestiegenen Kosten auf das staatliche Pensionsystem aus. Dass das aber ein stark wachsender Bereich ist, zeigen auch die Bundesbeiträge für das Pensionssystem. 2007 flossen 6,3 Milliarden der Steuermittel in die staatliche Pension. 2012 waren es bereits 8,7 Milliarden Euro, zeigen Daten vom Rechnungshof. Innerhalb von fünf Jahren sind diese Ausgaben um etwas mehr als ein Drittel gestiegen.

Betrachtet man nur solche Zahlenspiele, könnte man glauben, die Österreicher dürsten geradezu nach privater Zusatzvorsorge. Das ist aber nicht der Fall. Das Thema verankert sich zwar in den Köpfen, letztlich bleiben viele aber skeptisch. Und das, obwohl drei Viertel der Österreicher laut einer Allianz-Umfrage glauben, dass sie später nur eine geringe oder gar keine Pension vom Staat erwarten können.

Karl Blecha (SP) vom Pensionistenverband lässt das Gerede um die wackelnde erste Säule nicht gelten. "Jeder wird vom Staat eine Pension erhalten", sagt er zum STANDARD. Die Höhe hänge freilich davon ab, was im Laufe des Lebens einbezahlt wurde. Dass es Veränderungen in der Altersstruktur gibt, ist laut Blecha "bereits eingepreist". Bei der Finanzierung der staatlichen Pension gebe es zudem noch Luft nach oben, weil der Bund von seinem gesetzlich festgelegten Zuschuss in der Höhe eines Drittels der Kosten "noch weit entfernt" ist. Dennoch gehörte das faktische Pensionsantrittsalter erhöht, weil die Leute im Alter heute leistungsfähiger seien.

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Trotz Reform bleibt Kritik


Foto: dapd/Hans Punz

Die 2003 eingeführte staatlich geförderte Zukunftsvorsorge hat in den vergangenen Jahren für viel Diskussion gesorgt. Vor allem während der Finanzkrise erlitt das Produkt Kratzer am Image. Schuld daran war nicht nur die Halbierung der staatlichen Prämie auf 4,25 Prozent. Auch die Ausstoppung vieler Verträge ließ so manchen Anleger erstarren.

Die Ausstoppung passierte, weil in der Krise die Börsen nach unten gerasselt sind. Da bei vielen Verträgen die Aktienverluste bereits so hoch waren, dass die Auszahlung (die oft kapitalgarantiert ist) am Ende der Laufzeit gefährdet war, wurde der Vertrag ausgestoppt - das Geld fortan anderweitig veranlagt, der Aktienanteil auf null gesetzt. Das mag zwar nach einer plausiblen Rettungsaktion klingen. Bei diesen Verträgen sind Aktien seither aber tabu, der Aufwärtstrend der vergangenen Börsenjahre spiegelt sich somit nicht in der Performance wider. Zur Auszahlung gelangt dann nur das einbezahlte Kapital - ohne Zinsen und Inflationsabgeltung.

Schätzungen ergeben, dass mindestens 600.000 Österreicher auf solchen Produkten sitzen, die letztlich nicht mehr erwirtschaftet haben, als man mit einem Sparbuch erreicht hätte.

Reform

Das System wurde daher im August 2013 einer Reform unterzogen. Die Aktienquote (diese lag ursprünglich bei mindestens 40 Prozent und musste zum Großteil an der stark schwankenden Wiener Börse veranlagt werden) liegt bei Neuabschlüssen in einer Bandbreite von 15 bis 60 Prozent, bei über 50-Jährigen müssen fünf bis 50 Prozent in Aktien investiert werden. Der Spielraum für weniger riskante Anlageklassen wurde also erweitert.

Auch bezüglich Kostentransparenz und Informationspflicht gibt es Neuerungen. Anleger müssen nun vor der Unterzeichnung schriftlich über die Kosten informiert werden. Auch über die Anlagestrategie und die damit verbundenen Chancen und Risiken muss laufend informiert werden.

Der Verein für Konsumenteninformation ist mit den Neuerungen nicht zufrieden. Vor allem die Angaben zu den Kosten seien auch bei den neuen Produkten nicht vorhanden oder "nicht nachvollziehbar". Vor allem bei der Angabe von Ausgabeaufschlägen oder Managementgebühren gibt es "wie gehabt ein schwarzes Loch", heißt es in einem aktuellen Test. Dieser zeige zudem, dass trotz guter Performance der enthaltenen Produkte bei den Anlegern nur wenig davon ankommen.

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Mit Eigenleistung zu mehr Pension


Foto: dpa/Jan Woitas

In die erste und in die zweite Säule können auch privat Einzahlungen getätigt werden. Arbeitnehmer können etwa freiwillig mehr Sozialversicherung abführen, als ihnen automatisch vom Gehalt abgezogen wird. Diese freiwilligen Eigenleistungen erhöhen die spätere staatliche Pension. Der Vorteil dabei ist, dass bei späteren Pensionskürzungen dieser freiwillig geleistete Bereich nicht antastbar ist.

In die zweite Säule werden vom Arbeitgeber Zahlungen in eine Pensionskasse geleistet. Die Höhe dieser Beitragsleistung ist variabel und kann beispielsweise vom Lebensalter der Arbeitnehmer abhängig gemacht werden. So könnte es etwa eine Bemessungsgrundlage von zwei Prozent geben für Mitarbeiter zwischen 35 und 39 Jahren und vier Prozent für Mitarbeiter zwischen 40 und 44 Jahren. Die Pensionskasse verwaltet dieses Kapital auf einem eigens für die jeweilige Person eingerichteten Pensionskonto. Auf diesem werden Veranlagungsgewinne gutgeschrieben, die später die ASVG-Pension erhöhen sollen.

Ein Arbeitnehmer kann auf sein Pensionskonto auch freiwillige Zuzahlungen leisten. Die Höhe dieser Zahlung ist grundsätzlich begrenzt mit der Höhe des Ausmaßes, das der Arbeitgeber leistet. Betragen die Arbeitgeberbeiträge allerdings weniger als 1000 Euro pro Jahr, kann der Eigenbeitrag dennoch bis maximal 1000 erfolgen. Der Vorteil dieser Eigenleistungen ist, dass die Erträge steuerfrei sind. Es fällt auch keine Kapitalertragssteuer an.

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Mit der Miete in die Pennsion


Foto: Reuters/Edgar Su

Hier entsteht ihre Vorsorgewohnung". Solche und ähnliche Werbesprüche sind bei Baustellen immer öfter zu lesen. Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise haben Immobilien als Anlageklasse zudem generell wieder viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen.

Beim Kauf einer Vorsorgewohnung wird direkt in eine bestimmte Wohnung investiert mit dem Zweck, diese zu vermieten. Ein Vorteil dieser Wohnungen ist, dass nur ein Teil des Kapitals zur Verfügung gestellt werden muss, der Eigentümer aber von Anfang an grundbücherliche Sicherheit hat. Generell kann gesagt werden, dass der erforderliche Eigenmittelanteil zwischen 30 und 50 Prozent liegen muss, der Rest wird über ein Darlehen finanziert.

Die Idee ist, dass mit den Mieteinnahmen das Darlehen über die Jahre getilgt wird und in der Pension über eine abbezahlte Eigentumswohnung verfügt werden kann. Diese kann entweder selbst genützt werden - womit im Alter bisherige Mietausgaben wegfallen. Die Wohnung kann aber auch weiterhin vermietet werden, um die ASVG-Pension aufzufetten.

Bei der Vermietung ist freilich die Lage ein wichtiges Thema. Der Inhaber so einer Wohnung kann sich entweder selbst um die Vermietung kümmern oder auf einen Mietenpool zurückgreifen. In diesem Fall wird die Vermietung der Wohnung, der Abschluss des Mietvertrages sowie Verwaltung, Abrechnung der Kaution oder die Kontrolle des allgemeinen Objektzustandes und die steuerliche Aufbereitung für Umsatz- und Einkommenssteuer extern übernommen. Denn in der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten (für Kreditzinsen, Abschreibung für Abnutzung der Wohnung und beispielsweise Küche samt Geräten, Aufwendungen wie Hausverwaltungsentgelt etc.) liegt ein Vorteil dieser Immobilienart.

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Mit Zielfonds Lücke schließen


AP/Eckehard Schulz

Die Fondsindustrie bietet ein umfangreiches Spektrum, um weltweit und breit gestreut in Aktien, Anleihen, Währungen und Co zu investieren. Bei vielen Produkten kann auch angespart werden. Das bedeutet, dass monatlich ein fixer Betrag in einen Fonds investiert wird. Das soll auch Menschen mit kleinerem Einkommen die Veranlagung ermöglichen. Über die Jahre, so das Argument der Kapitalanlagegesellschaften, komme auch auf diese Weise ein Betrag zusammen, der die Pensionslücke verkleinert.

Beim Pensionsantritt können alle Fondsanteile auf einmal verkauft und der Gewinn via Einmalerlag ausgezahlt werden. Das lohnt sich freilich nur, wenn nicht gerade eine Krise die Kurse ins Minus drückt. Die zweite Möglichkeit ist ein Absparplan. Hierbei kann vereinbart werden, dass jeden Monat eine bestimmte Summe ausgezahlt wird. Die Fondsgesellschaft verkauft dann peu à peu die Fondsanteile, damit die gewünschte Summe überwiesen werden kann.

Es gibt auch sogenannte "Zielfonds" (werden auch Lebenszyklusfonds genannt). Diese Produkte haben ein fixes Datum in der Zukunft, an dem sie auslaufen. Zu Beginn der Laufzeit ist das Risiko im Fonds größer, über die Jahre hinweg wird es zurückgefahren. Die Idee dahinter ist, dass die Gewinne aus den risikoreicheren Anlageklassen abgesichert werden. Je länger der Fonds läuft und je näher es Richtung Pensionsantritt geht, desto geringer wird das Risiko, damit erwirtschaftete Gewinne nicht mehr verlorengehen.

Die Produktzahl in dieser Kategorie ist aber noch klein, weil das Management für diese Fonds aufwändig ist, heißt es aus der Branche.

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Die Sache mit dem Garantiezins


dpa/Daniel Reinhardt

Versicherungen bieten mehrere Möglichkeiten an, um für die Zukunft vorzusorgen. Mittlerweile ist auch die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge de facto zu einem reinen Versicherungsprodukt geworden. Assekuranzen hatten im Herbst 2013 bereits einen Marktanteil von 94,1 Prozent, der Rest entfällt auf Kapitalanlagegesellschaften. Diese machen aber kaum noch Neugeschäft, die bestehenden Verträge - meist haben diese eine Laufzeit von zehn Jahren - sind großteils ausgestoppt worden, die Performance ist daher überschaubar.

Zum Klassiker der Assekuranzen gehört die Lebensversicherung, in ihrer vielfältigen Ausgestaltung. Der Versicherungsnehmer zahlt hierbei im Laufe seines Lebens regelmäßig Prämien in diese Versicherung ein, die Assekuranz legt dieses Geld an und schreibt die Gewinne dem Anleger zu. Im Alter ist eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente möglich. So viel zur Theorie. In der Praxis werden Lebensversicherungen immer wieder kritisiert: Die Kosten für den Abschluss seien zu hoch und intransparent.

Zinsdruck belastet

Zudem kommen die Versicherungen ob des Garantiezinses unter Druck. Dieser Zins liegt aktuell bei 1,75 Prozent. Festgesetzt wird er von der Finanzmarktaufsicht (FMA) nach einer Formel, die sich am langjährigen Durchschnitt der Sekundärmarktrendite orientiert. Dieser Zins ist eine Obergrenze für die versprochene Mindestverzinsung in der Lebensversicherung. Aufgrund des Niedrigzinsumfeldes wird es für Versicherungen aber immer schwieriger, diesen Zinssatz abzubilden. Zuletzt hatte die FMA den Garantiezins 2012 gesenkt, eine weitere Senkung wird von Experten nicht ausgeschlossen, was allerdings auf die Attraktivität des Produktes drückt.

Eine andere Facette ist die fondsgebundene Lebensversicherung. Bei dieser Form kann der Versicherungsnehmer sich die Fonds aussuchen, in denen sein Geld veranlagt werden soll. Das Risiko ist hierbei freilich größer, ebenso aber die Chance auf eine höhere Rendite. Hier muss eventuell Nervenstärke bewiesen werden, falls die Fonds-Performance zwischenzeitlich abrutscht - denn wer oft umschichtet, muss auch die Gebühren dafür bezahlen.

Weil zwischen dem tatsächlichen Pensionsantritt und dem Stichtag für die ASVG-Pension ebenfalls eine finanzielle Lücke entstehen kann, werden immer öfter Bridging-Versicherungen angeboten. Hierbei können Kunden ab 55 Jahren entscheiden, ob, wie oft und in welcher Höhe sie auf ihre Erträge zugreifen, um Engpässe zu überbrücken. (Bettina Pfluger, DER STANARD, 21.3.2014)