Graz - Der Prozess um die ehemalige Europaabgeordnete Hella Ranner ist am Donnerstag in die voraussichtlich letzte Runde gegangen. Der 63-Jährigen wird schwerer Betrug und Untreue vorgeworfen, sie soll ein Privatdarlehen über 100.000 Euro nicht zurückbezahlt sowie eine Linzer Rechtsanwaltskanzlei um rund 387.000 Euro geschädigt haben. Ein Urteil wurde für den Nachmittag erwartet.

Vorwurf: Honorare einbehalten

Die frühere Grazer Rechtsanwältin war von 2009 bis 2011 EU-Abgeordnete (ÖVP). Sie hatte bereits davor für die Linzer Anwaltskanzlei Saxinger, Chalupsky & Partner (SCWP) gearbeitet und betreute den Grazer Standort des oberösterreichischen Unternehmens. In diesem Zusammenhang soll sie ungerechtfertigterweise Honorare einbehalten haben. Rund 40 Fälle sind angeklagt, die Kanzlei beziffert den Schaden mit 386.892 Euro.

Zuvor war Ranner bereits durch ihre Beteiligung an der Sanierungsfirma Revita in die Pleite geschlittert. Sie soll außerdem ein Privatdarlehen in der Höhe von zweimal 50.000 Euro, das sie 2008 und 2009 bekommen hat, nie zurückbezahlt haben.

Beim Prozess ging es unter anderem immer wieder um die Frage, ob die Ex-Anwältin trotz ihrer Anstellung bei der oberösterreichischen Kanzlei noch weitere eigene Klienten hätte haben dürfen und ob sie sich ungerechtfertigt Geld auf ihr Privatkonto überwiesen hat. Ranner erklärte sich in allen Punkten für nicht. (APA, 10.4.2014)