Wien - Der Kriegsopfer- und Behindertenfonds ist nach Auffassung des Rechnungshofs (RH) "nicht mehr zeitgemäß und notwendig" und sollte "umgehend" aufgelöst werden. Dies wird in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht empfohlen. Das noch vorhandene Geld sollte dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung übertragen werden, wird empfohlen.

"Kaum in Anspruch genommen"

Den Fonds gibt es seit 1961. Er gewährt zinsfreie Darlehen an jene Personen, die Leistungen aus dem Kriegsopferversorgungsgesetz, aber auch dem Heeresversorgungsgesetz, dem Impfschadengesetz und dem Verbrechensopfergesetz beziehen. Doch "er wurde kaum in Anspruch genommen", hebt der RH hervor: Zum einen, weil kaum jemand von seiner Existenz wusste, zum anderen, weil es immer weniger Personen gibt, die Anspruch hätten.

Seit dem Jahr 2008 habe sich deren Anzahl um 38 Prozent auf 27.090 verringert - was vor allem daran liegt, dass es immer weniger lebende Kriegsopfer gibt. Und jene, die noch Anspruch hätten, kämen auf Grund ihres hohen Alters für ein Darlehen "kaum mehr in Betracht". Dennoch stellen die Kriegsopfer mit 89 Prozent (2013) den überwiegenden Großteil der insgesamt Anspruchsberechtigten. Objektiv betrachtet hat der Fonds damit praktisch kaum mehr Ansuchen zu erwarten.

"Großzügig gewährt"

Ende 2012 verfügte der Fonds über 3,59 Millionen Euro, zudem waren 38 Darlehen über insgesamt rund 279.000 Euro aushaftend. Verwaltet wird er vom Sozialministerium, für die Gewährung der Darlehen ist das Bundessozialamt zuständig. Diese wurden nach Ansicht der Prüfer übrigens "großzügig" gewährt, und ohne, dass - wie bereits 1995 bemängelt wurde - die "Notwendigkeit" begründet beziehungsweise ein Notstand glaubhaft gemacht wurde. Auch fehlten bei mehr als einem Drittel der Fälle Belege darüber, ob die Mittel widmungsgemäß verwendet wurden.

Fazit: Der Fonds solle aufgelöst werden, das Geld - und auch die noch offenen Rückzahlungen - an den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung übertragen werden. Umgekehrt müssten jene, die noch Anspruch nach dem alten Fonds haben, in den Kreis der potenziellen Bezieher nach dem Behinderten-Unterstützungsfonds aufgenommen werden.

Das Sozialministerium hatte mit dieser Empfehlung offensichtlich kein Problem. In seiner Stellungnahme teilte es dem RH mit, dass diese Empfehlungen "auf der Linie der seit längerem beabsichtigten Maßnahmen zu diesem Fonds lägen". (APA, 10.04.2014)