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Gegner der Festplattenabgabe bei einer Demo für die Einführung der Gebühr.

Foto: APA

Auf sogenannte "Raubkopien" darf keine Festplattenabgabe eingehoben werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil am Donnerstag. Für einen "angemessenen Ausgleich" müssten Vergütungssysteme zwischen illegaler Raub- und legaler Privatkopie unterscheiden.

Der Forderung der österreichischen Verwertungsgesellschaften nach einer Speichermedienabgabe werde damit die Grundlage entzogen, erklärte die Plattform für ein modernes Urheberrecht in einer Aussendung. Die Lobbyorganisation macht sich seit Monaten gegen die Wiedereinführung der Gebühr stark.

Abgabenforderungen

Das Urteil bringt tatsächlich Bewegung in die aktuelle Diskussion in Österreich. Bislang argumentierten Verwertungsgesellschaften, dass nicht nur Privatkopien, sondern auch Raubkopien vergütungspflichtig seien. Auf dieser Grundlage wurden Abgabenforderungen erhoben, Gerichte zogen diese Argumentation für die Vergütungspflicht von Festplatten und Handys heran.

Die Verwertungsgesellschaften betonten in einer Aussendung allerdings, dass das Urteil eine "willkommene Präzisierung" darstelle. LSG-Geschäftsführer Franz Medwenitsch: "Privatkopie und Raubkopie sind zwei Paar Schuhe, die man nicht miteinander vermischen darf." Weiters weisen die Verwertungsgesellschaften darauf hin, dass nicht die Festplattenabgabe an sich, sondern nur die Höhe der Vergütung infrage gestellt wurde.

Strafe für User

Der EuGH schreibt in seinem Urteil, dass die bisherige Regelung Nutzer bestrafe, "da sie zwangsläufig zum Ausgleich des Schadens beitragen, der durch private Vervielfältigungen entsteht, die auf der Grundlage einer unrechtmäßigen Quelle angefertigt werden. Somit müssen die Nutzer nicht unerhebliche Zusatzkosten in Kauf nehmen, um Privatkopien anfertigen zu können." (sum, derStandard.at, 10.4.2014)