Das Islamgesetz, das vor über einhundert Jahren kaum verändert wurde, soll nun novelliert werden. So lautet zumindest der Wunsch von Außenminister Kurz. Beim Durchlesen des knappen Gesetzestextes wird bald klar, dass man es mit einer juristischen Reliquie zu tun hat.

Archaische Formulierungen

Die dort genannten "Königreiche und Länder" sowie den "Reichsrat", in dem die Erstgenannten vertreten sind, gibt es heutzutage nicht mehr, den ausschließlichen Zusammenhang der inländischen Kultusorganisationen mit jenen Bosniens und Herzegowina (damals noch "Hercegovina") kaum. Archaische Formulierungen und sich verändernde Gegebenheiten liefern aber noch lange nicht den Anlass, ein Gesetz zu novellieren.

Der Grund für das Gesetz

Die Verlautbarung des Islamgesetzes im Jahr 1912 durch den Kaiser war seinerzeit notwendig und durchaus vernünftig. Zum Zeitpunkt der völkerrechtswidrigen Annexion Bosniens und Herzegowina lebten in der Habsburgermonarchie nämlich so gut wie keine Muslime, infolge der am 5. Oktober 1908 vollzogenen Einverleibung Bosniens aber, quasi über Nacht, über 600.000.

Das Allerletzte, was die Vielvölkermonarchie am Vorabend des ersten Balkankrieges brauchte, war eine große unzufriedene Minderheit, die aufgrund ihrer religiösen Diskriminierung eine destabilisierende Rolle spielen könnte. Keine sechs Jahre später war allerdings die Donaumonarchie Geschichte, Bosnien wurde Teil des jugoslawischen Königreichs und das Islamgesetz, mangels Muslime, totes Recht.

Totes Recht

Und tot hat es auch zu bleiben, da die Rahmenbedingungen, auf die sich dieses Gesetz bezog, vor 96 Jahren unwiderruflich verlorengegangen sind. Dass seit den 1970er-Jahren der Anteil der Muslime in der österreichischen Bevölkerung stets gewachsen ist und nun an die 500.000 Muslime in Österreich leben, ist eine Tatsache, für das Islamgesetz 1912 ist sie jedoch irrelevant.

Das Islamgesetz 1912 ist nicht novellierbar, da es bereits im Jahr 1918 unser Tal der Tränen auf Nimmerwiedersehen verlassen hat. Es gehört nicht novelliert, sondern, als Akt der gesetzestechnischen Pietät, aufgehoben.

Gleichbehandlung

Die gesetzliche Gleichbehandlung aller Weltanschauungen sollte für Österreich erstrebenswert sein (und daher auch die grundsätzliche Ablehnung der staatlichen Anerkennung von bestimmten Weltanschauungen). Aus diesem Grund sollen islamische Religionsgemeinschaften genauso wie andere Religionsgemeinschaften behandelt werden. Ein Islamgesetz hat im Kodex einer pluralistischen Demokratie genau so viel verloren wie ein (hypothetisches) "Christengesetz", das alle gesetzlich anerkannten Kirchen zwangsvereinen würde, um diese wiederum gesondert zu regeln.

Erste islamische Fakultät

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, die im Jahr 2010 zur gesetzlichen Anerkennung der Islamisch Alevitischen Religionsgemeinschaft in Österreich geführt hat, könnte mit dem Terminus "one law for all" zusammengefasst werden. Doch gerade die Gleichbehandlung sämtlicher Religionen will nun Kurz über die Wiederbestätigung des Islamgesetzes infrage stellen. Und in einem Bereich wird der Text es in sich haben: Im Windschatten des neuen Gesetzes soll nämlich en passant die erste islamische Fakultät sowie die universitäre Imamausbildung eingeführt werden. Streitereien zwischen den verschiedenen islamischen Glaubensgemeinschaften über theologische Fragen sind vorprogrammiert, denn anders als bei den katholischen theologischen Fakultäten wird es keinen "Herrn im Haus" geben – Islamgesetz hin oder her.

Das Vorhaben, gut klingende, jedoch inhaltslose und verfassungswidrige Religionsunterrichts-Mindeststandards in das Gesetz zu schreiben, ist jedoch der übelriechendste Teil des Vorstoßes des Außenministers. Es ist auf der einen Seite populistisch und auf der anderen bewusst irreführend.

Populistisch, weil es schwarz auf weiß festhalten will, dass der islamische Religionsunterricht – anders als die der anderen Religionsgemeinschaften – inhaltlich bedenklich ist. Irreführend, weil über die theatralische Festlegung von Mindeststandards und die Einführung der universitären Ausbildung der islamischen Religionslehrer der Eindruck erweckt werden soll, dass der islamische Religionsunterricht nun saniert sei.

Keine Chance für Ethikunterricht?

Dies könnte der letzte Nagel im Sarg des Ethikunterrichts für alle sein. Klingt spekulativ? Vielleicht. Vor dem Hintergrund des unermüdlichen Engagements von Kurz gegen den Ethikunterricht und für den Religionsunterricht ist dieser Verdacht jedoch mehr als begründet. (Eytan Reif, Leserkommentar, derStandard.at, 8.4.2014)