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Demo gegen Überwachung in Berlin

Foto: APA/dpa

Die umstrittene EU-Vorratsdatenspeicherung von Internet- und Handy-Daten wird in ihrer bisherigen Form fallen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kam im vergangenen Dezember nach Klagen in Irland und Österreich zu dem Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung EU-Recht widerspricht.

Am kommenden Dienstag wird der EuGH nun sein Urteil über die Vorratsdatenspeicherung und deren künftigen Einsatz verkünden.

"Wir brauchen die zeitlich begrenzte Speicherung von Verbindungsdaten für die Bekämpfung schwerster Verbrechen."

Der deutsche Innenminister Thomas de Maizière (CDU) geht nicht davon aus, dass die Regelung völlig fallen wird. Er mahnt ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für Deutschland ein. „Wir brauchen die zeitlich begrenzte Speicherung von Verbindungsdaten für die Bekämpfung schwerster Verbrechen.", sagte er gegenüber dem Spiegel.

Die Vorratsdatenspeicherung sorgt seit Jahren für erbitterten Streit in Deutschland. Seit 2006 müssen die EU-Staaten dafür sorgen, dass Telekommunikationsfirmen ohne Anfangsverdacht oder konkrete Gefahr Verbindungsdaten von Privatpersonen bei Telefonaten und E-Mails sammeln. In Deutschland wurde ein entsprechendes Gesetz von 2008 für verfassungswidrig erklärt, eine Neufassung wurde von der schwarz-gelben Bundesregierung nicht verabschiedet.

Seit 1. April 2012 in Österreich im Einsatz

Hierzulande wird die Vorratsdatenspeicherung seit 1. April 2012 angewendet. Laut bisher veröffentlichten Daten kommt sie hauptsächlich Delikte wie Stalking, Diebstahl, Raub und Suchtgifthandel zum Einsatz. Ergänzend wird sie von Strafverfolgern bei Doping, Urkundenfälschung, Raufhandel, Verletzung des Amtsgeheimnisses oder "verbotenen Herstellung von Tabakwaren" eingesetzt.

In Österreich haben die Kärntner Landesregierung, ein Angestellter eines Telekommunikationsunternehmens sowie insgesamt über 11.000 Privatpersonen vor dem Verfassungsgerichtshof die österreichische Regelung beanstandet. Der Verfassungsgerichtshof bezweifelt, dass die EU-Richtlinie mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union und dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten vereinbar ist. Das österreichische Gericht hat daher in dem Rechtsstreit (C-594/12) den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht. Die Vorratsdatenspeicherung blieb bis auf Weiteres trotzdem in Kraft. (sum, 6.4. 2014)