Bild nicht mehr verfügbar.

Ein 57-jähriger Wiener hatte in seinem Keller 38 Kilogramm Cannabis gebunkert (Symbolbild).

Foto: EPA/Luis Eduardo Noriega

Wien - Verteidiger Werner Tomanek verdient sich zu Beginn der Verhandlung gegen Franz P. die Auszeichnung für den Euphemismus der Woche: Sein Mandant habe "ein leicht- bis mittelschwer getrübtes Vorleben", umschreibt er die Tatsache, dass dieser 13 Vorstrafen hat. Dazu stellt Tomanek fest, dass durch den Prozess widerlegt sei, "dass Haschisch eine Jugenddroge ist" - der Angeklagte ist nämlich 57 Jahre alt.

Zwei Hauptvorwürfe erhebt der Staatsanwalt: P. habe im großen Stil mit Haschisch gehandelt, und er habe in einem Keller 38 Kilogramm des Rauschmittels gebunkert gehabt. Letzteres gesteht der Angeklagte ebenso wie die Weitergabe kleinerer Mengen. Mit Marihuana habe er aber nie gehandelt, sagt er zunächst: "Das Gras ist genmanipuliert, da weiß man ja nicht, wie sich das auswirkt." Später gesteht er das Delikt aber ein.

Vorsitzender mit Engelsgeduld

Wirklich empört ist er über den Vorwurf, er solle einmal 80 Kilogramm und ein anderes Mal zwei Kilogramm Haschisch vermittelt haben. Die Sache mit der Empörung strapaziert die Nerven des Schöffensenats unter Vorsitz von Harald Kaml. Immer wieder braust P. auf, fährt Belastungszeugen rüde an und diskutiert mit Zuhörern. Kaml zeigt eine Engelsgeduld und droht ihm dreimal "zum letzten Mal" an, ihn zurück in die Zelle bringen zu lassen, wenn er sich nicht benimmt.

Der Prozess bringt aber auch interessante Einblicke: Ein Hauptbelastungszeuge, der im Gefängnis von einem Dritten über die 80 Kilogramm gehört haben soll, ließ sich von der Polizei Anonymität und eine vorzeitige Entlassung zusichern. "Da hat man Sie ein wenig angeschwindelt", stellt Tomanek fest, ehe er auf Widersprüche in der Aussage hinweist.

Das Gericht sieht die nur teilweise und verurteilt P., nicht rechtskräftig, bei einem Strafrahmen von einem bis 15 Jahren zu sechs Jahren Haft. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 3.4.2014)