Der illegale Zugriff auf Filme im Internet wird deutlich schwieriger. Künftig können Provider - wie UPC, dessen Berufung bis zum EuGH ging, aber abschlägig beschieden wurde - in die Pflicht genommen werden, Webseiten zu sperren, die das Urheberrecht verletzen.

Neben kino.to, das 2011 den Betrieb einstellte, geht es laut dem Verein für Anti-Piraterie (VAP) europaweit um "höchstens 100 Webseiten". VAP-Präsident Morawetz befürwortet die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: "Das Urteil ist eine Entscheidung für die Rechtstaatlichkeit im Internet. Es ist nicht einzusehen, warum gerade Access-Provider nicht mithelfen sollten, ihnen bekannte Urheberrechtsverletzungen einzudämmen."

Internetanbieter müssen ihre Kunden behindern

Rechtskräftig angeordnete Zugangssperren gegen diese Seiten, die durch den hohen Nutzerverkehr mittels Streuwerbung vielfach Millionengewinne erzielten, gebe es bereits in elf EU-Ländern, so der VAP. Das europäische Recht lässt solche Blockaden zu, urteilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag (Rechtssache C-314/12). Internetanbieter müssen demnach ihre Kunden daran hindern, urheberrechtlich geschützte Literatur, Filme oder Musik illegal zu nutzen.

Bei der Entscheidung für eine Sperre müssen die Meinungsfreiheit und die wirtschaftlichen Interessen der Internetanbieter berücksichtigt werden, so der Gerichtshof. Effektiv betreffe das Urteil etwa zehn Provider, erläuterte der VAP, der jedoch ebenso wie in Irland - nach mehrfacher gerichtlicher Anordnung von Zugangsbeschränkungen - auf ein "Memorandum of Understanding" zwischen Providern und Kreativwirtschaft hofft. In Irland wurde dieses Memorandum auch von UPC mitgetragen.

Sperren lassen sich mit technischen Mitteln umgehen

Laut EuGH müssen sich die Filmfirmen, die Urheberrechtsverletzungen entdecken, zunächst unmittelbar an die Betreiber der rechtswidrigen Webseite wenden. Oft sitzen die Betreiber oder deren Serverprovider jedoch außerhalb Europas und sind damit nicht greifbar. Bei einer Sperre gilt: Tippen Kunden diese Webadresse in ihren Internetbrowser ein, dürfen Internetanbieter sie nicht auf die Seite weiterleiten. Allerdings lassen sich die Sperren grundsätzlich mit technischen Mitteln umgehen.

Ein ähnlicher Vorschlag für das Sperren von Webseiten mit Kinderpornografie hatte in Deutschland scharfe Diskussionen ausgelöst und wurde schließlich verworfen. Internetaktivisten würden ein Löschen der Seiten mit illegalen Inhalten bevorzugen. Für sie gefährden Netzsperren die Meinungsfreiheit im Internet. Das Löschen von illegalen Links wird indes bereits betrieben: Laut VAP wurden zuletzt 10.000 illegale Links auf österreichische Filme mittels eines Webcrawlers (Computerprogramm zur systematischen Durchsuchung des Internets) gelöscht. (APA/red, 27.3.2014)